Wie in jedem Jahr, werden auch in 2010/ 2011 die Beiträge in der Rechtsschutzversicherung steigen. Neben fast allen anderen Versicherern hebt auch die DEURAG Rechtsschutzversicherung mit der beginnenden Fälligkeit 01.10.2010 die Beiträge für den Privatrechtsschutz um 5,0% bis 7,5% an.

In der Firmenrechtsschutzversicherung gem. §28ARB findet die Anpassung generell um 7,5% nach oben statt.

Kunden die in diesem Zusammenhang nach neuen Versicherungsschutz Ausschau halten, haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss
gegenüber dem Versicherer mit monatlicher Frist ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zur Hauptfälligkeit – der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Beitragsangleichung – erfolgen.

Eine positive Tarifregelung gilt für Selbständige Personen und Familien als DEURAG-Rechtsschutz Kunden. Bisher mußten diese einen sepaten Tarif für den Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz abschließen. Künftig gilt der Privatrechtsschutz gem. §26ARB auch für selbständig Tätige.

Jedoch ist der gewerbliche, freiberufliche oder selbständige Bereich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Rechtsschutz Union war bisher einer der ersten Rechtsschutzversicherer, die auch für Selbständige ohne Absicherung der gewerblichen oder freiberuflichen Risiken, eine Gleichbehandlung mit dem Nichtselbständigentarif realisierte. Somit führte nun auch die DEURAG diese positive Regelung ein.

Im erweiterten Beratungsrechtsschutz übernimmt nun die DEURAG Kosten bis 500 Euro für ein Beratungsgespräch sowie für eine darüber hinausgehende Tätigkeit des Anwaltes oder Notars zur Erstellung einer rechtswirksamen Patienverfügung oder Vorsorgevollmacht – natürlich ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.

Weitere wichtige Informationen zur Beitragsanpassung bei Rechtsschutzversicherung finden Sie auf folgender Seite