Polizei und Staatsanwaltschaft sind kraft Gesetz verpflichtet, jedem glaubhaften Hinweis auf eine begangene Straftat nach zugehen. Dabei ist es für den betroffenen egal, ob die Anschuldigung auf Grund eines Missverständnisses oder durch böse Absicht erfolgte. Meist benötigt der Betroffene in solchen Fällen die Hilfe eines spezialisierten Anwaltes.
Mit dem Einschluß des erweiterten Straf-Rechtsschutzes in die Rechtsschutzversicherung bieten viele Versicherer Kunden, die durch ihre berufliche Tätigkeit einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, unberechtigt einer Straftat beschuldigt zu werden, effektiven Versicherungsschutz.

Jedoch sind die Deckungen nicht aller Anbieter einer Spezial-Stafrechtsschutzversicherung gleich. Die meisten Versicherer beschränken ihren Versicherungsschutz ausschließlich auf die berufliche Tätigkeit. Personen, die jedoch auch in Folge ihrer ehenamtlichen Tätigkeit, oder beim Ausüben eines privaten Hobbys Gefahr laufen, unberechtigt einer Straftat beschuldigt zu werden, ist der Vergleich der Bedingungen zwingend zu empfehlen.

Der erweiterte Strafrechtsschutz ESRB der Roland Rechtsschutzversicherung gilt im beruflichen, ehrenamtlichen und privaten Bereich. Zu den angesprochenen Zielgruppen zählen unter anderem Heilberufe, Angestellte in einer Vertrauensstellung, ehrenamtlich Tätige sowie Erziehungs- und soziale Berufe. In den KOMPAKT PLUS Deckungen ist diese wichtige Absicherung bereits eingeschlossen.

Dabei übernimmt der ROLAND ESRB beispielsweise die Kosten einer Verteidigung wegen des Vorwurfs einer Straftat.
Ausgenommen bleiben Verbrechensdelikte wie z.B. Raub oder Totschlag. Aber auch im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

Steigende Prozeßkosten infolge des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz machen den Abschluß einer innovativen, leistungsstarken Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Hierzu bietet die Roland Rechtsschutz für das Jahr 2014 eine Vorteilsaktion für Privatkunden. Wer von seinem aktuellen Rechtsschutz-Versicherer zu ROLAND wechselt, erhält hier die neusten Roland-Rechtsschutz-Bedingungen – mindestens zur Prämie des bisherigen Versicherers.
Gern stehen die Experten von rechtsschutz-dienst.de oder Finanzprofit Versicherungsmakler Interessenten zur Verfügung.