Die Allgemeine Rechtsschutzversicherungsbedingungen (kurz: ARB) sind die Versicherungsbedingungen, die einem Rechtsschutzvertrag zugrunde liegen.

Bis 1994 verwendeten alle Rechtsschutzversicherer einheitliche Bedingungen. So sind die ARB75 oder auch die ARB94 bei allen Versicherern einheitlich und standardisiert und mussten durch das zuständige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden.

Seit dem „3. Gesetz zur Durchführung der versicherungsrechtlichen Richtlinien des Rates der EG“ vom 21. Juli 1994 besteht auf Grund der Abschaffung der Genehmigungspflicht für Versicherungsbedingungen, die Möglichkeit, dass jeder Rechtsschutzversicherer seine individuellen Bedingungen vereinbart.
So definieren nach wie vor viele Rechtsschutzversicherer im §21ARB den Verkehrsrechtsschutz mit dem entsprechenden Versicherungsumfang. Die ADVOCARD Rechtsschutz weicht hiervon beispeilsweise jedoch ab und formuliert in ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen im §21 den Baustein Privat -Rechtsschutz für Nichtselbständige und Selbständige.

Allerdings beruhen heutzutage die meisten ARB auf sogenannten Musterbedingungen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) in unregelmäßigen Abständen herausgibt. Aufgrund des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften weichen die Bedingungen der Versicherer voneinander ab.