Leistungsfall zum Schadensersatz-Rechtsschutz

Wer selbständig, freiberuflich oder gewerblich tätig ist, sollte den Versicherungsschutz seiner bestehenden Rechtsschutzversicherung
dringend überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn der Lebens- oder Ehepartner eine derartige Tätigkeit ausübt.

Selbst wenn der Tätigkeitsumfang nur nebenberuflich erfolgt, sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Nebentätigkeit
im Rahmen der üblichen Privatrechtsschutzversicherung nicht versichert.

Nachfolgendes Beispiel, welches von der Auxilia Rechtsschutzversicherung zur Verfügung gestellt wurde, zeigt einen
derartigen Schadenfall auf:

“Der Versicherungsnehmer ist neben seiner angestellten Tätigkeit ein ambitionierter Fotograf.

Nachdem seine Ausrüstung immer umfangreicher und teurer wurde, beschloss er, mit seinem Können nebenberuflich etwas hinzu zu verdienen. Die Umsätze hielten sich im Rahmen, aber er konnte steuerrechtlich zumindest einen kleinen Gewinn verbuchen.

Im Zuge der Sanierung des Abwasserkanals wurde die Straße vor seinem Wohnhaus aufgebaggert.
Aus Unachtsamkeit beschädigte der Baggerführer die Stromleitung und es kam zu einem Kurzschluss. Im gesamten Straßenzug fiel der Strom aus.

Als Der Versicherungsnehmer ein paar Tage später seinen speziell für die Bildausdrucke angeschafften Großformatdrucker nutzen wollte, war dieser defekt. Sein Fachhändler diagnostizierte einen Überspannungsschaden.

Der Versicherungsnehmer stellte sofort den Zusammenhang zwischen der Beschädigung der Stromleitung und dem beschädigten Drucker dar. Er wandte sich an die Baufirma, die jegliche Verantwortung bestritt.

Der Versicherungsnehmer verklagte die Baufirma. Im Rahmen der Beweisaufnahme führte der gerichtliche Sachverständige aus, dass durchaus eine Überspannung Ursache des Defektes sein kann. Auch wäre es prinzipiell möglich, dass durch den Baustellenunfall ein Überspannungsimpuls ausgelöst worden sei. Allerdings könne er keine Aussage darüber treffen, ob der konkrete Unfall für den konkreten Schaden verantwortlich war.
Der Versicherungsnehmer konnte nicht belegen, dass der Drucker unmittelbar vor dem Unfall noch funktionierte. Ihm waren auch keine weiteren Schäden, z.B. bei seinen Nachbarn bekannt, die seine Behauptung untermauern würden. Mit der Begründung, dass er beweisfällig geblieben sei, wies das Amtsgericht die Klage ab.

Bei einem Streitwert von 900,- € ergaben sich Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 1.415,- €, wobei allein die Sachverständigenkosten 870,- € betrugen.”

Versicherungsschutz für o.g. Schadenbeispiel findet man in Rechtsschutzversicherungen, die den Schadensersatz-Rechtsschutz im Firmen- und selbständigen Bereich enthalten. Einen Preis-Leistungsgegenüberstellung zu dieser Versicherungsart finden Sie im Vergleich der Firmenrechtsschutzversicherung.

Zwischenzeitlich bietet die Auxilia Rechtsschutzversicherung speziell für die Gruppe der Kleinunternehmer – mit einem Jahresumsatz bis 17 500 Euro – den sog. Kleinunternehmer-Rechtsschutz. Somit kann dieses Kleinunternehmer Risiko auch in preiswerter Ergänzung an den Privatrechtsschutz, z.B. JURPRIVAT, abgesichert werden.

Zum versicherten Personenkreis gehören:

als Eigentümer oder Halter aller auf sie zugelassenen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge sowie Anhänger;

als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer gleichartiger Fahrzeuge und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen

  • Versicherungsnehmer
  • ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Entgelt erhalten
  • Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge
  • alle im Haushalt lebende Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie estmalig eine berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Entgelt erhalten

Vom Versicherungsschutz sind Tageskinder ausgeschlossen, wenn diese gegen Entgelt im Haushalt des Vesicherungsnehmers leben.

Versicherte Leistungsarten sind

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Hat der VN ausschließlich eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit aufgenommen, wird der Versicherungsschutz in einen Verkehrs-Rechtsschutz nach §21 für die auf den VN zugelassenen Fahrzeuge und in einen Privat-Rechtsschutz für Selbständige nach §23 umgewandelt.

Einige Versicherer, wie DEURAG, Rechtsschutz Union, Ideal, bieten auch weiterhin im Rahmen des §26ARB Versicherungsschutz. Jedoch gilt hier
ebenfalls der grundsätzliche Ausschluss von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit.

Versicherungsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  • aus Miet- und Pachtverhältnissen
  • sonstigen Nutzungsverhältnissen
  • dingliche Rechte über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile

Hierzu ist der Einschluss des Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzes gem. §29ARB notwendig.

Kein Versicherungsschutz besteht beim Single-Rechtsschutz für einen ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner

Heiratet der Versicherungsnehmer bzw. geht er eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein, erweitert sich der Versicherungsschutz für den Partner ab dem Zeitpunkt, wenn die Heirat bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft dem Versicherer innerhalb von 2 Monaten mitgeteilt wird. Erfolgt die Anzeige später als 2 Monate, also nach der Hochzeit, beginnt der Versicherungsschutz für den Partner erst mit dem Eingang der Anzeige beim Versicherer.

Tags: , , , , , , , , , ,

Wer eine Privatrechtsschutzversicherung mit der optionalen Absicherung des Berufsrechtsschutzes wünscht, und als Nichtselbständige Person
tätig ist, bzw. sich bereits im Pensionsalter befindet, der findet mit dem Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige nach §25ARB die richtige Absicherung.

Zum versicherten Personenkreis gehören üblicherweise:

  • Versicherungsnehmer
  • ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder sowie im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten

Versicherte Leistungsarten sind:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz

Übt der Versicherungsnehmer oder der mitversicherte Lebens- bzw. Ehegatte eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit aus, mit einem
Jahresumsatz von mehr als 10 000 Euro, dann ist bei den meisten Gesellschaften die Umstellung in den Tarif für Selbständige (§23ARB) notwendig.

Dies ist jedoch zwischenzeitlich nicht mehr bei allen Versicherern notwendig. Hierrüber informieren Sie sich in entsprechenden Rechtsschutzversicherungs Vergleichen

Versicherungsschutz besteht nicht

  • im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Fahrzeugen
  • aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile

Alleinstehende Personen können gegen Prämiennachlass einen sog. Single Tarif beantragen. In diesem Falle gilt Versicherungsschutz nur
für den Antragsteller – und bei den meisten Versichereren auch für die minderjährigen Kinder des Antragsteller.

Sofern wieder eine häusliche Lebensgemeinschaft oder gar eine Ehegemeinschaft entsteht, ist der Lebens- oder Ehepartner dem Versicherer
zu melden. In diesem Falle entfällt der Single-Rabatt und der Versicherungsschutz erweitert sich auch auf den Lebens- oder Ehepartner.

Tags: , , , , , , , ,

Sofern Antragsteller oder Lebens-, bzw. Ehepartner Einnahmen aus einer freiberuflichen, selbständigen Tätigkeit
erhalten und die Jahresumsätze die Summe von etwa 10 000 Euro übersteigt, ist der Abschluss der Privaten Rechtsschutzversicherung nach dem Tarif für selbständige (§23ARB) notwendig.

Von Rechtsschutzversicherer zu Rechtsschutzversicherer kann die Grenze der Jahresumsätze von 9000 bis 50 000 Euro schwanken.
Einige Gesellschaften, wie Rechtsschutz Union oder DEURAG, versichern den Privatrechtsschutz für Selbständige nach dem gleichen
Tarif wie für Nichtselbständige.

Zum versicherten Personenkreis gehören:

  • Versicherungsnehmer
  • ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • unverheiratete, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebende volljährige Kinder sowie im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten

Tageskinder sind vom Versicherungsschutz ausgenommen, wenn diese gegen Entgelt im Haushalt des Versicherungsnehmers leben.

Versicherte Leistungsarten sind:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Opfer-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht im Privatbereich für den Versicherungsnehmer und seinen mitversicherten Lebenspartner, wenn der Antragsteller eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausübt. Ist der Versicherungsnehmer nicht mehr ausschließlich gewerblich, freiberuflich oder sonst selbständig tätig, wandelt sich der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach §25 um.

Zum Versicherten Personenkreis gehören auch Adoptiv- Pflege- und Stiefkinder. Mitversicherte Kinder bleiben auch nach Aufnahme einer dauerhaften beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, wenn unmittelbar ein Anschlussvertrag gem. §§ 21, 23, 25, 26, 27 oder 28 abgeschlossen wurde.

Versicherungsschutz besteht nicht

  • im Zusammenhang mit einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
  • als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Fahrzeugen
  • aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten über Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile

Tags: , , , , , , ,

Beitragsanpassung in der Rechtsschutzversicherung

Erstellt am 11. Oktober, 2010 in Familienrechtsschutz, Firmenrechtsschutz Kommentare deaktiviert

Wie in jedem Jahr, werden auch in 2010/ 2011 die Beiträge in der Rechtsschutzversicherung steigen. Neben fast allen anderen Versicherern hebt auch die DEURAG Rechtsschutzversicherung mit der beginnenden Fälligkeit 01.10.2010 die Beiträge für den Privatrechtsschutz um 5,0% bis 7,5% an.

In der Firmenrechtsschutzversicherung gem. §28ARB findet die Anpassung generell um 7,5% nach oben statt.

Kunden die in diesem Zusammenhang nach neuen Versicherungsschutz Ausschau halten, haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss
gegenüber dem Versicherer mit monatlicher Frist ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zur Hauptfälligkeit – der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Beitragsangleichung – erfolgen.

Eine positive Tarifregelung gilt für Selbständige Personen und Familien als DEURAG-Rechtsschutz Kunden. Bisher mußten diese einen sepaten Tarif für den Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz abschließen. Künftig gilt der Privatrechtsschutz gem. §26ARB auch für selbständig Tätige.

Jedoch ist der gewerbliche, freiberufliche oder selbständige Bereich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Rechtsschutz Union war bisher einer der ersten Rechtsschutzversicherer, die auch für Selbständige ohne Absicherung der gewerblichen oder freiberuflichen Risiken, eine Gleichbehandlung mit dem Nichtselbständigentarif realisierte. Somit führte nun auch die DEURAG diese positive Regelung ein.

Im erweiterten Beratungsrechtsschutz übernimmt nun die DEURAG Kosten bis 500 Euro für ein Beratungsgespräch sowie für eine darüber hinausgehende Tätigkeit des Anwaltes oder Notars zur Erstellung einer rechtswirksamen Patienverfügung oder Vorsorgevollmacht – natürlich ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.

Tags: , ,

Seit kurzer Zeit bietet die Roland-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Familien oder auch Singles einen sehr günstigen Privat- und Verkehrsrechtsschutz für nur 99 Euro pro Jahr an.

Vorerst gilt dieses Angebot bis September 2010. Nicht versichert ist der sog. Arbeitsrechtsschutz. Es ist also Nichtselbständigen nicht möglich, mit dieser Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus aktiven Beschäftigungsverhältnissen – z.B. das Einreichen einer Kündigungsschutzklage – zu begegnen.

Für diejenigen, die auf diese Absicherung verzichten können, stellt dieses Angebot bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Rechtsschutzfall eine interessante Absicherung beim Roland Rechtsschutz-Spezialversicherer dar.

Bei vielen Rechtsschutzversicherern inzwischen zu guten Ton gehörend, ist auch hier eine telefonische Beratung zu Rechtsfragen des privaten Lebensbereiches integriert.

Ebenfalls über diesen Tarif Versicherungsschutz im Privatbereich können selbständige Personen bis zu einem Jahresumsatz von 50 000 Euro beantragen.

Tags:

Studienplatzklagen führen zu exorbitanten Kostensteigerungen in der Rechtsschutzversicherung. Nach Mitteilung einzelner Rechtsschutzversicherungen werden regelmäßig bis zu 20 Universitäten gleichzeitig verklagt.

Aus den daraus resultierenden hohen Prozesskosten und der Tatsache, dass diese Streitigkeiten nur eine kleine Gruppe von Versicherten betrifft, schließen immer mehr Versicherer Streitigkeiten im Zusammenhang mit Studienplatzvergabe aus.

Weiterhin versichert bleiben jedoch bei vielen Versicherern im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechtsschutzes weiterhin Streitigkeiten, z.B. wegen einer nicht nachvollziehbaren Prüfungsentscheidung.

Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang das Bedingungswerk der jeweiligen Rechtsschutzversicherer genau zu studieren.

Tags: ,

Die Ideal Versicherung – Spezialversicherer für Kunden der Altersgruppe ab 40. Lebensjahr, hat speziell für deren Bedürfnisse eine neue eigene Rechtsschutzversicherung entwickelt.

Bei Rechtsstreitigkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen oder geringfügiger Beschäftigung bietet die Privatrechtsschutzversicherung auch Sicherheit.

Zusatzbausteine gibt es für Verkehrsrechtschutz ebenso wie für noch voll Beschäftigte den Berufsrechtsschutz. So stehen verschiedene Kombinationen zur Verfügung.

1. Der Privat- und Wohnungsrechtschutz,
2. als Zusatzbaustein der Berufsrechtsschutz, oder
3. der Verkehrsrechtsschutz.

Es wird umfassender Schutz und unbegrenzter Deckungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro gewährt. Auf Reisen bis zu drei Monaten weltweit, ist der Kunde bei rechtlichen Streitigkeiten mit bis zu 100.000 Euro abgesichert. Es gibt Hilfe bei der Suche eines deutschsprachigen Anwalts Kostenübernahme für Übersetzungen.

Beliebig oft kann eine kostenlose telefonische Erstberatung zu allen Rechtsfragen genutzt werden. Unabhängige Anwälte stehen dafür rund um die Uhr zur Verfügung. Eine Beratung gibt es auch zu allen nicht versicherten oder nicht versicherbaren Bereichen.
Zudem erfolgt eine Vermittlung von Anwälten in Kundennähe eine sofortige Deckungszusage.

Kosten werden erstattet für Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren bei Problemen mit der Anerkennung der Pflegestufe bei Eltern. Bei verminderter Mobilität des Versicherten werden die Kosten der Anwälte für Fahrten ins Pflegeheim oder Krankenhaus übernommen, Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung werden geklärt.

Die Leistungskomponente Internet –Vertragsrechtsschutz ist ebenfalls im Produkt enthalten. Die Unbegrenzten Möglichkeiten im Internet bieten vielfältigen Spielraum für Betrügereien, Ein Rechtsbeistand tut dann gut.

Rechte als Nebenkläger, weil man unbeteiligt Opfer einer Straftat wird, werden juristisch durchgesetzt – ohne Zusatzprämie.

Strafkautionen werden für bis zu 100.000 Euro als zinsloses Darlehen gestellt.
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert, Ehe- oder Lebenspartner, eigene minderjährige Kinder sowie volljährige in der Erstausbildung, Enkelkinder – bei den Großeltern lebend, und auch allein stehende Elternteile mit ab Pflegestufe II.

Tags: , ,