Sie benötigen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, wenn sie ihre Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen oder dinglichen Rechten an Grundstücken gerichtlich durchsetzen müssen, wie z.B.

  • Kündigung
  • Mieterhöhung
  • Nebenkostenabrechnung
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Räumungsklage
  • Kaution

Dabei sind Streitigkeiten für Mieter von Wohnungen und Gewerberäumen aus dem jeweiligen Mietvertrag versichert. Aber auch
Grundstückseigentümer bietet der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Absicherung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder
Streitigkeiten rund ums Grundstück.

Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist i.d.R. in Verbindung mit anderen Rechtsschutzarten kostengünstig versicherbar.
Hierzu zählen üblicherweise:

  • Privatrechtsschutz
  • Privat- und Verkehrsrechtsschutz
  • Firmenrechtsschutz Paket gem. §28ARB

Wer den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz bspw. zur Absicherung seiner selbstbewohnten Wohnimmobilie oder Wohnung
als Einzelvertrag versichern möchte, bezahlt oftmals bis zu 100 Euro je Risiko.

Zum versicherten Personenkreis gehören

  • Versicherungsnehmer in Eigenschaft als Mieter, Pächter, Eigentümer oder Nutzungsberechtigter der angegebenen Wohneinheit

Versicherte Leistungsarten

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz realisiert jedoch auch als besondere Tarifvariante die Absicherung für Vermieter
und deren vermietete Immobilien. Zu beachten ist hier unbedingt die besondere Kalkulation für den Vermieterrechtsschutz.
Auf Grund hoher Streitwerte und damit hohen Streitkosten, wird der Vermieterrechtsschutz für vermietete Wohnungen oder Wohnimmoblien
je Wohneinheit berechnet und ist regulär nicht unter 140 Euro Prämie pro Jahr erhältlich.
Hier lohnt insbesondere ein Vergleich von Preisen und Leistungen.

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Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz ist auf besondere Berufsgruppen ausgerichtet. Bei dienstlichen Verfehlungen von Beamten, Notaren, Richtern und Soldaten kommt das Disziplinarrecht zur Anwendung – bei Architekten, Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten und Steuerberatern regelt das Standesrecht Berufs- und Standespflichten. Diese Berufsgruppen unterliegen besonderen Vorschriften ihres Standes.

Schadenbeispiel Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz:

Gegen einen Zahnarzt wird bei der Zahnärztekammer ein standesrechtliches Verfahren wegen standeswidrigen Verhaltens eingeleitet. Die Kammer ist der Auffassung, dass die Internetpräsenz gegen das berufsrechtliche Werbeverbot verstößt und mit dem Standesrecht nicht vereinbar ist. Die Kammer beantragt beim Landesgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Der Zahnarzt ist rechtsschutzversichert und beauftragt seinen Rechtsanwalt, dieser einstweiligen Verfügung entgegenzutreten. Das Landesgericht hat dem Antrag der Kammer nur teilweise entsprochen und daraufhin haben beide Parteien Berufung eingelegt. Der Zahnarzt gewinnt den Rechtsstreit. Wäre er unterlegen, hätte die Rechtsschutzversicherung die Gesamtkosten in Höhe von 18.000 € übernommen.

Auch Wehrpflichtige unterliegen dem Disziplinanrecht. Im Falle, dass sie in der Rechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert sind, steht ihnen bei Dienstvergehen entsprechender Rechtsschutz zu.

Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz gilt erst dann, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten für das gerichtliche Verfahren, auch die Kosten für dasvorausgehende Verwaltungsverfahren werden übernommen.

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Der Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte ist optional für den gewerblichen Rechtsschutz als Leistungsart versicherbar und beinhaltet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn es um Ansprüche aus Verträgen im Zusammenhang mit Büroeinrichtungen bzw. Werkstatträumen geht und damit nicht dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen.

Beispiel Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte:

Die Inhaberin eines Blumenladens bekommt die bestellten Regale für ihren Laden geliefert. Jedoch muß sie feststellen, dass die Regale nicht den vereinbarten Maßen entsprechen. Nachdem sie dies reklamiert hat, erhält sie eine neue Lieferung. Diese Regale haben jedoch wieder nicht die richtigen Maße. Daraufhin möchte sie den Kauf rückgängig machen und fordert den Kaufpreis von 550 € zurück.  Der Lieferant möchte allerdings nur Minderung. Es kommt zum Rechtsstreit, den die Inhaberin des Blumenladens gewinnt. Im Falle des Unterliegens wäre sie von den Kosten in Höhe von ca. 380 € von der Versicherung freigestellt worden.

Vom Versicherungsschutz sind ausgeschlossen:

  • Verträge aus Versicherungen
  • Miet-, Pacht-, Leasing- und ähnliche Nutzungsverhältnisse
  • Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben, Praxen oder Teilen hiervon
  • Verträge aus dem Bereich des Handelsvertreter- und des Maklerrechtes
  • Verträge über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger
  • berufsspezifische Verträge, wie z. B. Erwerb bzw. Reparatur eines Backofens oder Erwerb einer Grafik-Software für ein Architektenbüro

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In dieser Leistungsart sind grundsätzlich alle verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten versichert.
Dieser kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches
  • Erlassung einer Anordnung zur Nachschulung
  • Einleiten eines Widerspruchverfahrens gegen die Verwaltungsbehörde mit anschließendem Entzug der Fahrerlaubnis im Verwaltungsgerichtsprozess

Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten ist Bestandteil des Verkehrsrechtsschutzes und des Fahrzeugrechtsschutzes.

Beispie zum Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten:

Nach einer Trunkenheitsfahrt wird dem Versicherungsnehmer der Führerschein entzogen. Obwohl die durch das Gericht festgesetzte Führerscheinentzugszeit abgelaufen ist, weigert sich die Verwaltungsbehörde, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Behörde verweist auf das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Der Versicherungsnehmer ist mit dem Verkehrsrechtsschutz rechtsschutzversichert und hat großes Interesse, dass er seine Fahrerlaubnis wider erhält. Der beauftragte Rechtsanwalt erreicht die Aushändigung der Fahrerlaubnis gegen Auflagen. Die RechtsschutzVersicherung übernimmt die Gesamtkosten in Höhe von fast 1.200 Euro.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind alle Verfahren, die nicht ausschließlich dem Bereich Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zuzuordnen sind, wie z.B. das Abschleppen eines Fahrzeuges aufgrund von Falschparkens im Park- oder Halteverbot.

In älteren Verträgen wird diese Leistungsart auch Führerschein-Rechtsschutz genannt.

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Die neu erworbene Digitalkamera oder die Waschmaschine funktionieren nicht richtig? Mit dem Vertrags- und Sachenrechtsschutz kann man Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen. Das können sein:

  • Kaufverträge
  • Werk- oder Reparaturverträge
  • Reiseverträge
  • Dienst-Beförderungsverträge
  • Darlehensverträge

Der allgemeine Vertragsrechtsschutz ist z.B. Bestandteil der Rechtsschutzversicherung im Privatbereich und Verkehrsbereich. Nach wie vor werden von Rechtsschutzversicherern Tarife geboten, bei denen eine Wartezeit von 3 Monaten im Vertragsrechtsschutz zu beachten ist.
Einige Gesellschaften, z.B. Rechtsschutz Union, Deurag oder Roland Rechtsschutz verzichten hier auf eine entsprechende Wartezeit.

Beispiel zum Vertragsrechtsschutz:

Herr H. ist privat Rechtsschutz versichert und hat im Versandhandel einen Computer bestellt. Bei der Lieferung stellt dieser hässliche Kratzer am Produkt fest. Herr H. ist sauer und überweist statt 1.500 Eur nur 1.000 Eur.
Das Versandhaus ist jedoch der Meinung, dass diese Preisminderung zu hoch ist. Mehr als 250 € Preisminderung ist nicht drin.
Beide Parteien können sich nicht einigen und die Sache geht vor Gericht. Dort stellt ein Gutachter fest, dass es Herr H. tatsächlich übertrieben hat. Er muss 250 Euro an das Versandhaus nachzahlen. Seine Rechtsschutzversicherung zahlt die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten von 545 Euro.

Ausgenommen vom Vertrags- und Sachenrechtsschutz sind z.B.

  • Streitigkeiten rund ums Baurecht
  • Streitigkeiten um Arbeitsverträge
  • Streifälle aus Verträgen rund um Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Immobilien oder Wohnungen

Im Privatbereich greift der Vertrags- und Sachenrechtsschutz auch bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen.
Bei Klagen gegen die eigene Rechtsschutzversicherung werden allerdings die Kosten nicht übernommen.

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Ob als Mieter oder Vermieter, als Wohnungs- oder Hauseigentümer, hier kann es schon mal zu Streitigkeiten kommen, die nicht selten vor dem Gericht ausgetragen werden. Mit dem Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz können dann rechtliche Interessen geltend gemacht werden.

Schadenbeispiel zum Wohnungs-Mietrechtsschutz:
Entsetzt entdeckt Frau L. hinter ihrem Schlafzimmerschrank Schimmelflecken. Sie ruft ihren Vermieter an, doch der tut nichts dagegen.
Daraufhin reduziert Frau L. die Miete um die Hälfte.
Ein halbes Jahr lässt sich der Vermieter das gefallen, dann kündigt er das Mietverhältnis und klagt auf Zahlung und Räumung. Pech
für Frau L.: Ein Gutachter stellt fest, dass zu wenig gelüftet wurde. Sie ist also selbst schuld an der Schimmelbildung!
Sie muss die restlichen Mieten zahlen und die Wohnung verlassen. Gut, dass ihre Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten von 4.193 Euro inkl. der Gutachterkosten übernommen hat.

Beispiel gemietete Gewerbeimmobilie:
Ein Spediteuer wird von der Ordnungsbehörde aufgefordert, Vorkehrungen für den Brandschutz für die Garagenhalle, in welcher der Fuhrpark des Spediteurs untergebracht sind, zu sorgen. Die dafür erforderlichen Baumaßnahmen würden 10.000 € kosten. Der Spediteuer ist aber der Auffassung, dass die Vermieterin diese Kosten zu tragen hat. Diese verweigert dies und somit kommt es zum Prozess vor dem Landgericht. Der Spediteuer unterliegt erst in der Berufungsinstanz. Seine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gesamtkosten für den Rechtsstreit in Höhe von 12.000 €.

Mieter von Wohnungen genießen vergleichbaren Versicherungsschutz über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gem. §29ARB.

Beispiel Vermieterrechtsschutz:
Der Vermieter einer Arztpraxis verlangt vom Praxisbetreiber, dass er wegen einer notwendigen Gesamtsanierung des Gebäudes seine Arztpraxis vorübergehend in ein Nebengebäude verlagert. Dieser hält dies für unzumutbar. Der Vermieter hat den Auszug des Arztes erfolgreich gerichtlich durchsetzen können. Die Rechtsschutzversicherung des Arztes übernimmt die Prozesskosten in Höhe von ca. 2.240 €.

Auch Vermieter von Wohnungen sind über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz entsprechend versichert.
Im Falle eines Vermieters z.B.:

  • Mieter zahlt keine Miete
  • Mieter weigert sich trotz Kündigung die Wohnung zu verlassen

Anwalts- und Gerichtskosten sind weiterhin in folgenden Streitfällen über den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgedeckt:

  • Mieterhöhungen
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Umlegung von Modernisierungskosten
  • Streit wegen Kündigung
  • Rückzahlung der Kaution

Die verschiedenen Versicherungen bieten für alle Lebensbereiche die entsprechende Rechtsschutzversicherung. Preislich gesehen bietet sich hier ein Rechtsschutzpaket an, da Einzelabschlüsse, wie z. B. die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, relativ teuer sind.

Jedoch ist bei den meisten Versicherern mindestens eine Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsbeginn zu beachten, bevor der Wohnungs- und Grundstück-Rechtsschutz für einen Versicherungsfall eintritt.

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Wenn durch eine veränderte Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts eine anwaltliche Beratung erforderlich wird, kann der Beratungs-Rechtsschutz in Anspruch genommen werden.

Der Beratungsrechtsschutz ist in der Privatrechtsschutzversicherung oder auch Familienrechtsschutzversicherung mitversichert.

z.B. kann eine Beratung erforderlich werden bei

  • Adoption eines Kindes
  • Vormundschaft eines minderjährigen Kindes
  • Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn- oder Versorgungsausgleich bei Scheidungen
  • Anfechtungen von Testamenten
  • Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Geltendmachung des Pflichtteils

Beispiel 1:

Eine Mutter hinterläßt ihrem Sohn ein Einfamilienhaus, welches mit einer Hypothek belastet ist. Er möchte nun wissen, welche Folgen die Annahme dieser Erbschaft für ihn hätte. Die Beratungsgebühr in Höhe von 250 € wird von der Versicherung übernommen.

Beispiel 2:

Der Sohn des verstorbenen Vaters soll nach der Höfeordnung in die Erbfolge eintreten. An die Schwester sind Abfindungen zu zahlen. Da der Sohn rechtsschutzversichert ist, übernimmt die Versicherung die Beratungsgebühr in Höhe von 226,10 €.

Beim Beratungs-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer freie Hand in der Auswahl seines Rechtsanwaltes, auch die Anzahl der ausschließlichen Beratungen sind nicht begrenzt.

Viele Rechtsschutzversicherer bieten im Beratungsrechtsschutz erweiterte Leistungen an, entweder im Rahmen definierter Leistungseinschlüsse, oder als besondere Honorierung, z.B. auf Grund eines längeren schadenfrei verlaufenden Versicherungsvertrages.
In diesem Zusammenhang übernehmen einzelne Rechtsschutzversicherer auch anteilige Kosten, die über die Beratung darüber hinaus gehen.

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Steuerrechtsschutz vor Gerichten

Erstellt am 18. Dezember, 2010 in Leistungsarten No Comments

Es gibt heute oft Situationen im Leben, die sich ohne Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen vor dem Gericht nicht mehr aus der Welt schaffen lassen. Ohne eine Rechtsschutzversicherung kann das ziemlich teuer werden, denn Anwalts- und auch Gerichtskosten müssen selbst bezahlt werden.

Gleiches gilt auch bei Streitfällen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten, wie z.B. im Zusammenhang mit:

  • Kfz-Steuern
  • Grundsteuern
  • Kirchensteuern
  • Einkommenssteuern
  • Vermögenssteuern

Versicherungsschutz bietet hier der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten – auch Steuerrechtsschutz Versicherung genannt.
Einige Versicherer übernehmen hier auch die Kosten für vorgerichtliche Auseinandersetzungen, wie z.B. Beschwerde- oder Einspruchverfahren.

Dieser Rechtsschutzbaustein ist in vielen Rechtsschutzversicherungen mit enthalten.

  • Verkehrsrechtsschutz gem.§21ARB
  • Privatrechtsschutz oder Familienrechtsschutz gem.§25ARB
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz gem.§26ARB
  • Firmenrechtsschutz oder Gewerberechtsschutz gem.§28ARB
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gem.§29ARB

Schadenbeispiel für den Steuer-Rechtsschutz:

Von einem Unternehmer verlangt die Steuerbehörde die Nachzahlung von Zollabgaben in Höhe von 3.000 €, welche bei der Einführung von Waren aus Nicht-EU-Ländern entstanden sind. Nach einem erfolglosen außergerichtlichen Verfahren beauftragt der Unternehmer seinen Anwalt mit der Klage vor dem Finanzgericht. Da er auch dort unterlegen ist, übernimmt seine Versicherung etwa 1.440 €.

Im Privatbereich sind im Steuerrechtsschutz beispielsweise mögliche Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden versichert.

Schadenbeispiel im Steuerrechtsschutz im Privatbereich:

Herr F. will die beruflichen Fortbildungen seiner Frau als Werbungskosten von der Steuer absetzen und so fast 4.000 Euro Steuern sparen. Doch das Finanzamt erkennt dies Werbungskosten nicht an.
Beide Widersprüche von Herrn F. bleiben erfolglos.
Herr F. nimmt sich einen Steuerfachanwalt und geht gerichtlich gegen das Finanzamt vor.
Doch auch die Klage beim Finanzgericht bringt ihn nicht weiter, sie wird abgewiesen.
Die Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt seine Rechtsschutzversicherung.

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Der erweiterte Strafrechtsschutz wird auch Spezial-Straf-Rechtsschutz oder Universal-Straf-Rechtsschutz genannt. Er ist eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes.
Denn hier besteht Rechtsschutz bei der Verteidigung gegen den Vorwurf, eines fahrlässigen
als auch vorsätzlich begehbaren Vergehens.

Mögliche strafrechtliche Delikte sind z.B.:

  • Vorwurf des Betruges
  • Insolvenzverschleppung
  • Unterschlagung oder Steuerhinterziehung

Schaden-Beispiel für den erweiterten Strafrechtsschutz:

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in einem Bauunternehmen wegen Steuerhinterziehung. Mithilfe einer Firmenstellungnahme kann der Firmenchef den Vorwurf entkräften. Da er seine FirmenRechtsschutzversicherung mit dem erweiterten Strafrechtsschutz ergänzt hat, zahlt die Versicherung die Anwaltskosten in Höhe von ca. 2.500 €.

Einige Rechtsschutzversicherer gehen im Deckungsumfang des erweiterten Strafrechtsschutzes ein Stück weiter. Hier sind auch
nur vorsätzlich begehbare Straftaten (Vergehen) erst einmal versichert.

Wenn dem Beschultigten allerdings rechtskräftig nachgewiesen werden kann, dass er die Straftat vorsätzlich begangen hat, ist der Versicherungsschutz im erweiterten Strafrechtsschutz immer hinfällig und die bereits gezahlten Leistungen sind dem Versicherer zurückzuzahlen.

Endet das Verfahren mit einem Strafbefehl werden die Kosten jedoch von vielen Versicherern trotzdem übernommen.

Oftmals reicht schon der geringste Verdacht, eine strafbare Handlung begangen zu haben, schon werden die Strafverfolgungsbehörden aktiv. Der erweiterte Strafrechtsschutz bietet die finanziellen Mittel, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Folgende Leistungen sind im erweiterten Strafrechtsschutz versichert:

  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes Rechtsschutz
  • Zeugenbeistand
  • Beistand im Verwaltungsrecht

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Diese Rechtsschutzbaustein wird tätig wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen geltend zu machen, nicht für die Abwehr. Schaden kann materieller Art (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten u.ä.) oder ideeller Art (Ehrverletzung, Schmerzensgeld u.ä.) sein.

Schadensbeispiele zum Schadenersatz-Rechtsschutz:

Ein von der Stadt unfachmännisch aufgestellter Bauzaun kippte um und zerstörte das Schaufenster eines Cafès. Dieses mußte nun einen Vormittag lang geschlossen werden. Die Stadt will weder Kosten für eine neue Schaufensterscheibe noch die Reparaturkosten und den entstandenen Umsatzverlust übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung des Cafèbetreibers erteilt Kostenschutz. Im Prozess unterliegt der Cafèbetreiber und muß nun auch die Kosten der Stadt übernehmen. Seine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gesamtkosten in Höhe von etwa 2.560 €.

Die Schadenersatz-Rechtsschutz-Versicherung wird auch dann tätig, wenn ein anderer eine fortdauernde Handlung unterlassen soll, die sich schädigend auswirkt, wie z.B. wiederholte Lärmbelästigung durch den Nachbarn oder eine starke Geruchsbelästigung durch einen benachbarten Betrieb. Auch wenn noch kein Schaden entstanden aber zu befürchten ist, gibt es in diesem Falle den vorbeugenden Anspruch auf Unterlassung.

Vom Schadenersatz ausgenommen sind

  • Ansprüche auf Vertragserfüllung – z.B. Lieferung einer gekauften Sache
  • Schadenersatz wegen Nichterfüllung
  • Schadenersatz wegen verspäteter Vertragserfüllung
  • Schadenersatz wegen mangelhafter Erfüllung
  • öffentlich-rechtliche Entschädigungsansprüche
  • Ansprüche aus Verletzung eines dingliches Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen

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