Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gem. § 29 ARB
Erstellt am 27. Februar, 2011 in Leistungsarten, Rechtsschutztarife 1 Comment
Sie benötigen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, wenn sie ihre Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen oder dinglichen Rechten an Grundstücken gerichtlich durchsetzen müssen, wie z.B.
- Kündigung
- Mieterhöhung
- Nebenkostenabrechnung
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Räumungsklage
- Kaution
Dabei sind Streitigkeiten für Mieter von Wohnungen und Gewerberäumen aus dem jeweiligen Mietvertrag versichert. Aber auch
Grundstückseigentümer bietet der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz Absicherung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder
Streitigkeiten rund ums Grundstück.
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz ist i.d.R. in Verbindung mit anderen Rechtsschutzarten kostengünstig versicherbar.
Hierzu zählen üblicherweise:
- Privatrechtsschutz
- Privat- und Verkehrsrechtsschutz
- Firmenrechtsschutz Paket gem. §28ARB
Wer den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz bspw. zur Absicherung seiner selbstbewohnten Wohnimmobilie oder Wohnung
als Einzelvertrag versichern möchte, bezahlt oftmals bis zu 100 Euro je Risiko.
Zum versicherten Personenkreis gehören
- Versicherungsnehmer in Eigenschaft als Mieter, Pächter, Eigentümer oder Nutzungsberechtigter der angegebenen Wohneinheit
Versicherte Leistungsarten
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz realisiert jedoch auch als besondere Tarifvariante die Absicherung für Vermieter
und deren vermietete Immobilien. Zu beachten ist hier unbedingt die besondere Kalkulation für den Vermieterrechtsschutz.
Auf Grund hoher Streitwerte und damit hohen Streitkosten, wird der Vermieterrechtsschutz für vermietete Wohnungen oder Wohnimmoblien
je Wohneinheit berechnet und ist regulär nicht unter 140 Euro Prämie pro Jahr erhältlich.
Hier lohnt insbesondere ein Vergleich von Preisen und Leistungen.

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