Leistungsfall zum Schadensersatz-Rechtsschutz

Wer selbständig, freiberuflich oder gewerblich tätig ist, sollte den Versicherungsschutz seiner bestehenden Rechtsschutzversicherung
dringend überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn der Lebens- oder Ehepartner eine derartige Tätigkeit ausübt.

Selbst wenn der Tätigkeitsumfang nur nebenberuflich erfolgt, sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Nebentätigkeit
im Rahmen der üblichen Privatrechtsschutzversicherung nicht versichert.

Nachfolgendes Beispiel, welches von der Auxilia Rechtsschutzversicherung zur Verfügung gestellt wurde, zeigt einen
derartigen Schadenfall auf:

“Der Versicherungsnehmer ist neben seiner angestellten Tätigkeit ein ambitionierter Fotograf.

Nachdem seine Ausrüstung immer umfangreicher und teurer wurde, beschloss er, mit seinem Können nebenberuflich etwas hinzu zu verdienen. Die Umsätze hielten sich im Rahmen, aber er konnte steuerrechtlich zumindest einen kleinen Gewinn verbuchen.

Im Zuge der Sanierung des Abwasserkanals wurde die Straße vor seinem Wohnhaus aufgebaggert.
Aus Unachtsamkeit beschädigte der Baggerführer die Stromleitung und es kam zu einem Kurzschluss. Im gesamten Straßenzug fiel der Strom aus.

Als Der Versicherungsnehmer ein paar Tage später seinen speziell für die Bildausdrucke angeschafften Großformatdrucker nutzen wollte, war dieser defekt. Sein Fachhändler diagnostizierte einen Überspannungsschaden.

Der Versicherungsnehmer stellte sofort den Zusammenhang zwischen der Beschädigung der Stromleitung und dem beschädigten Drucker dar. Er wandte sich an die Baufirma, die jegliche Verantwortung bestritt.

Der Versicherungsnehmer verklagte die Baufirma. Im Rahmen der Beweisaufnahme führte der gerichtliche Sachverständige aus, dass durchaus eine Überspannung Ursache des Defektes sein kann. Auch wäre es prinzipiell möglich, dass durch den Baustellenunfall ein Überspannungsimpuls ausgelöst worden sei. Allerdings könne er keine Aussage darüber treffen, ob der konkrete Unfall für den konkreten Schaden verantwortlich war.
Der Versicherungsnehmer konnte nicht belegen, dass der Drucker unmittelbar vor dem Unfall noch funktionierte. Ihm waren auch keine weiteren Schäden, z.B. bei seinen Nachbarn bekannt, die seine Behauptung untermauern würden. Mit der Begründung, dass er beweisfällig geblieben sei, wies das Amtsgericht die Klage ab.

Bei einem Streitwert von 900,- € ergaben sich Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 1.415,- €, wobei allein die Sachverständigenkosten 870,- € betrugen.”

Versicherungsschutz für o.g. Schadenbeispiel findet man in Rechtsschutzversicherungen, die den Schadensersatz-Rechtsschutz im Firmen- und selbständigen Bereich enthalten. Einen Preis-Leistungsgegenüberstellung zu dieser Versicherungsart finden Sie im Vergleich der Firmenrechtsschutzversicherung.

Zwischenzeitlich bietet die Auxilia Rechtsschutzversicherung speziell für die Gruppe der Kleinunternehmer – mit einem Jahresumsatz bis 17 500 Euro – den sog. Kleinunternehmer-Rechtsschutz. Somit kann dieses Kleinunternehmer Risiko auch in preiswerter Ergänzung an den Privatrechtsschutz, z.B. JURPRIVAT, abgesichert werden.

zum versicherten Personenkreis gehören:

  • Versicherungsnehmer
  • ehelicher oder im Versicherungsschein genannter Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre und bisher noch kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben

versicherbare Leistungsarten:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Schadenersatz Rechtsschutz
  • Gebäude- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

zusätzlich versicherbare Leistungen:

  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte hinsichtlich Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und dessen Einrichtung
  • Spezial Straf Rechtsschutz oder auch UniversalstrafRechtsschutz

Kombination mit dem Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige

damit werden folgende Bereiche abgesichert:

  • Verkehrs-Bereich
  • Privat-Bereich
  • Berufs-Bereich (ohne beruflichen Vertrags-Rechtsschutz)
  • Grundstücks- und Miet-Bereich (nur für selbst genutzte Objekte)

Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen, Selbstfahrervermietuunternehmen bilden in der Versicherbarkeit eine Ausnahme. Für diese Unternehmen ist i.d.R. ein separates Angebot abzugeben, da hier insbesondere der Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ein besonderes Risiko darstellt.

Nutzfahrzeuge mit einer Nutzlast über 4 t, Omnibusse über 9 Sitze, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen sind über den Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 gesondert zu versichern.

Man sollte sich vor Vertragsabschluss über die ARB des jeweiligen Versicherers informieren, da je nach Versicherer die vorgenannten Punkte variieren können.

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Üblicherweise haben gewerbliche Rechtsschutzkunden nicht die Möglichkeit, offene Forderungen im Zusammenhang ihrer unternehmerischen Tätigkeit über die Rechtsschutzversicherung abgesichert zu wissen.
Um die Attraktivität des Firmenrechtsschutzes zu erhöhen, bieten seit einigen Jahren diverse Rechtsschutzversicherer ein sog. Forderungsmanagment als Serviceleistung ihren Rechtsschutzkunden an.

Auch Roland Rechtsschutz hat seine Leistungen um das Forderungsmanagement JurMoneyPlus erweitert. JurMoneyPlus ist im Kompakt- und KompaktPlus-
Rechtsschutz für Geschäftskunden enthalten. Als Kooperationspartner agiert hier die SWBS Gesellschaft für Forderungsmanagement.
Diese Gesellschaft mahnt für gewerbliche Rechtsschutzkunden der Roland Rechtsschutz Versicherung fällige, unstreitige Forderungen bis zu einem Betrag von 100.000 Euro beim Schuldner an.

Die Rechtsschutzkunden sind somit – ohne Gebühren zahlen zu müssen – abgesichert, wenn die Zahlungsmoral der Kundschaft zu wünschen übrig lässt.

JurMoneyPlus bietet folgende gebührenfreie Leistungen und Vorteile:

  • SWBS mahnt außergerichtlich und lässt die Forderungen
    gerichtlich über Mahn- und Vollstreckungsbescheid titulieren
  • Wenn es erforderlich ist, wird die Zwangsvollstreckung betrieben
  • Rechtsschutzkunden ersparen sich Zeit, Arbeit und Ärger mit zahlungsunwilligen Schuldnern
  • Sie signalisieren dem Schuldner, dass Sie Ihren Zahlungsanspruch ernsthaft verfolgen

Die Beauftragung des Forderungsmanagments kann telefonisch oder direkt online erfolgen.

Damit der Kunde über den Stand der Forderungsbeitreibung laufend informiert ist, steht auf Wunsch neben
der telefonischen Nachfragemöglichkeit, auch eine Onlineplattform zur Verfügung.

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Beitragsanpassung in der Rechtsschutzversicherung

Erstellt am 11. Oktober, 2010 in Familienrechtsschutz, Firmenrechtsschutz Kommentare deaktiviert

Wie in jedem Jahr, werden auch in 2010/ 2011 die Beiträge in der Rechtsschutzversicherung steigen. Neben fast allen anderen Versicherern hebt auch die DEURAG Rechtsschutzversicherung mit der beginnenden Fälligkeit 01.10.2010 die Beiträge für den Privatrechtsschutz um 5,0% bis 7,5% an.

In der Firmenrechtsschutzversicherung gem. §28ARB findet die Anpassung generell um 7,5% nach oben statt.

Kunden die in diesem Zusammenhang nach neuen Versicherungsschutz Ausschau halten, haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss
gegenüber dem Versicherer mit monatlicher Frist ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zur Hauptfälligkeit – der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Beitragsangleichung – erfolgen.

Eine positive Tarifregelung gilt für Selbständige Personen und Familien als DEURAG-Rechtsschutz Kunden. Bisher mußten diese einen sepaten Tarif für den Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz abschließen. Künftig gilt der Privatrechtsschutz gem. §26ARB auch für selbständig Tätige.

Jedoch ist der gewerbliche, freiberufliche oder selbständige Bereich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Rechtsschutz Union war bisher einer der ersten Rechtsschutzversicherer, die auch für Selbständige ohne Absicherung der gewerblichen oder freiberuflichen Risiken, eine Gleichbehandlung mit dem Nichtselbständigentarif realisierte. Somit führte nun auch die DEURAG diese positive Regelung ein.

Im erweiterten Beratungsrechtsschutz übernimmt nun die DEURAG Kosten bis 500 Euro für ein Beratungsgespräch sowie für eine darüber hinausgehende Tätigkeit des Anwaltes oder Notars zur Erstellung einer rechtswirksamen Patienverfügung oder Vorsorgevollmacht – natürlich ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.

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Die DEURAG hat eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Firmen, Freiberufler und Selbstständige entwickelt und umfasst für die erwähnten Berufsbereiche den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz zum Paulschaltarif. Für privat und beruflich genutzte Immobilien steht auch der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz mit Sicherheit für den Geschäftskunden, seiner Familie und seinem Unternehmen zur Verfügung. Als Zusatzpaket bietet die DEURAG den Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen und betrieblichen Bereich an, sowie kann auch der so genannte Berufs-Vertrags-Rechtschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungsverträge gewählt werden.

Mit dem Regress-Rechtsschutz und Berufs-Vertrag-Rechtsschutz gibt es auch für den medizinischen Bereich wie Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker sowie Optiker, Hörgeräteakustiker oder dem ambulanten Alten- und Krankenpflegedienst eine besondere Berufs-VertragsRechtschutzversicherung.

Eine Service-Leistung bei der DEURAG ist die telefonische Beratung mit kompetenten und unabhängigen Anwälten. Ohne Mehrbeitrag geht es dabei oft um die präventive Beratung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechtsgebiete, für die telefonische Beratung in Anspruch genommen wird, versichert sind oder überhaupt versicherbar sind. Im Handels- und Gesellschaftsrecht können Geschäftskunden telefonische Beratung erfahren, obwohl es für dieses Rechtsgebiet keine Rechtsschutzversicherung gibt.

Die Service-Leistung „Auskunft Plus“ bietet für Selbstständige und Gewerbetreibende mit einer Rechtsschutzversicherung bei der DEURAG, die Möglichkeit professionelle Wirtschaftsauskünfte von über 40 Millionen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland abzufragen und das während der gesamten Geschäftsbeziehung.

Im Rahmen einer abgeschlossenen Vermieterrechtschutzversicherung werden auch Auskünfte über die Bonität eines zukünftigen Mieters gegeben.

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