Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Erstellt am 1. März, 2011 in AdvoCard, Rechtsschutzversicherer No Comments
Eigentlich wurde sie 1968 als Volksfürsorge Rechtsschutzversicherung AG gegründet und war bis 1987 in Gewerkschaftsbesitz. Im Rahmen des Verkaufes an die Aachener & Münchener Versicherung wurde zum gleichen Zeitpunkt das Produkt “ADVOCARD”Rechtsschutzkarte ins leben gerufen. Wer kannte nicht die Werbespots mit Manfred Krug – “Advocard ist Anwalt’s Liebling”.
Und auf dieser Erfolgswelle basierend wurde der Versicherer als Unternehmen des Generali Konzerns 1990 in die heutige ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG umfirmiert. Die ACVOCARD Rechtsschutzversicherung AG hält zwischenzeitlich mit etwa 1,4 Mio Verträgen gut 6 % Marktanteil der Rechtsschutzversicherer.
In den letzten Jahren forcierte die ADVOCARD durch diverse Vertriebsmaßnahmen den Verkauf der Rechtsschutzprodukte über freie Versicherungsmakler. Diese Maßnahmen brachten die ADVOCARD speziell bei Vergleichen zur gewerblichen Firmenrechtsschutzversicherung in die vordersten Ränge.
Wer sich vor allem preiswert versichern möchte, findet sicher Anbieter mit günstigeren Prämien. Jedoch sollte der Preis nicht immer das wichtigste Auswahlkriterium für den Versicherungsschutz darstellen. Der gesamte Service rund um die Rechtsschutzversicherung, angefangen von der Deckungsanfrage im Schadenfall bis hin zur angebotenen Anwaltshotline sollte bei der Auswahl mit einbezogen werden. Hier punktet “Anwalts Liebling” – trotz etwas höherer Jahresprämie.
Folgende Rechtsschutztarife werden von diesem Versicherer geboten:
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige gem. § 26 ARB
Absicherung des Privatrechtsschutzes für Nichtselbständige
- Privat-, Berufsrechtsschutz für Selbständige gem. § 23 ARB
Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbständige und Freiberufler ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich
- Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und Freiberufler gem. § 28 ARB
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum-Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich
- Rechtsschutz für Ärzte und medizinische Heilberufe gem. § 28 ARB
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum-Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich inkl. Berufsvertragsrechtsschutz
- Vermieterrechtsschutz gem. § 29 ARB
Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Gewerbeobjekten

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