Anfang des Jahres beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der die einvernehmliche
Lösung von Rechtsstreitigkeiten ohne unnötige Gerichtsprozesse stärken soll.
Zwischenzeitlich haben viele Rechtsschutzversicherer die Vorteile der Mediation erkannt und bieten
im Rahmen ihrer Rechtsschutzprodukte die Möglichkeit der Mediation. Die Versicherungswirtschaft sieht hier insbesondere eine Senkung bzw. Stagnierung der in der Vergangenheit stetig steigenden Schadenaufwendungen.

Laut Auskunft der ARAG Rechtsschutz – einem der führenden Rechtsschutzversicherer in Deutschland – hat sich das Streitverhalten
innerhalb der letzten Jahren geändert. Waren früher Gerichtsprozesse zur Rechtsklärung angesagt, streben heute viele
Kunden die aussergerichtliche Klärung und Konfliktbeilegung an. Vorallem Lösungswege zur Vermeidung der Streit-
esklierung sind gefragt.

Momentan sind die Bedingungswerke der Rechtsschutzversicherer derart gestaltet, dass im Falle einer Mediation,
der Versicherer dem Kunden einen erfahrenen Mediator für das jeweilige Rechtsgebiet benennt. Dieser wird dann
beide Streitparteien entsprechend anhören und weitergehende Lösungswege zur Vermeidung der Eskalierung anbieten.

Nicht alle Rechtsschutzversicherer bieten die Mediation auch in allen Lebensbereichen an. Jedoch geht der Trend eindeutig
in diese Richtung.

Aus unserer Sicht ist es sicher z.Z. noch etwas verfrüht, spezielle Rechtsschutzversicherungen abzuschließen, die
vordergründig überwiegend auf Mediation bauen. Hier sei der Tarif M-Aktiv der DEURAG genannt. Zum jetzigen Zeitpunkt
ist die Auswahl an Mediatoren noch nicht ausreichend. Vorallem im ländlichen Bereichen steckt die Marktdurchdringung
derartiger Schlichtungsangebote noch in den Kinderschuhen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies sich im Ergebnis der Umsetzung des vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfes,
schnell ändern wird.

Im Gegensatz hierzu stellt in der momentanen Situation die Mediation als reine Ergänzung des Leistungsumfanges von Rechtsschutz Versicherungen eine echte Bereicherung dar.

Der Unternehmer und Rechtsanwalt Heinrich Faßbender gründete 1935 die ARAG Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf. Heute zählt das Familienunternehmen, 2009 mit einem erwirtschafteten Umsatz- und Prämienvolumen von über 1,4 Milliarden Euro, zu den weltweit führenden Rechtsschutzversicherern.

Und das kommt nicht von ungefähr. Stetig wurde die Produktpalette erweitert. Privatpersonen finden ebenso wie Selbständige, auch im Bereich Heilberufe tätige, das für sie passende Angebot. Nicht umsonst zeichnete Focus Money den Aktiv-Rechtsschutz-Komfort Tarif mit Platz 2 aus. Auch der TÜV, getestet wurden hier der Rechtsschutz Service und der Schaden Service, stattete seine Siegel mit dem Ergebnis “sehr gut” aus.

Folgende Rechtsschutztarife werden von diesem Versicherer geboten:

1. Privatrechtsschutz für Nichtselbständige
Absicherung des Privatrechtsschutzes für Nichtselbständige

2. Privatrechtsschutz für Selbständige
Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbständige und Freiberufler ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich.

3. Rechtsschutz für Gewerbetreibende/ Selbständige gem. §28ARB-RU
Rundumabsicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich. Geboten wird der Basis-Tarif, welcher im Deckungsumfang dem Ideal-Tarif entspricht, sowie der Optimal-Rechtsschutz-Tarif.

4. Vermieterrechtsschutz gem. §29ARB-RU
Absicherung für Vermieter von Wohnungen und Gewerbeeinheiten