Rechtsschutzversicherung der CONTINENTALE Versicherung
Erstellt am 7. Februar, 2011 in Continentale, Rechtsschutzversicherer 1 Comment
Die Sparte der Rechtsschutzversicherung im Versicherungsverbund CONTINENTALE Versicherung wurde 2002 aufgebaut. Vorher war die Rechtsschutzsparte im erweiterten Versicherungsverbund aus Continentale-Europa-DEURAG, welcher 1982 – 1984 gebildet wurde, angesiedelt.
Der Tarif ConJure für die Rechtsschutzversicherung ist für Privatpersonen, für das Gewerbe sowie in Sachen Vermietung gültig.
Folgende Rechtsschutztarife werden von der Continentale Rechtsschutzvesicherung geboten:
- Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige gem. § 26 ARB
Absicherung des Privatrechtsschutzes für Nichtselbstständige
- Privat-, Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige gem. § 23 ARB
Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbstständige und Freiberufler ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich
- Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige und Freiberufler gem. § 28 ARB – Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum
Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich
Tags: Rechtsschutzversicherung

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