Anfang des Jahres beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der die einvernehmliche
Lösung von Rechtsstreitigkeiten ohne unnötige Gerichtsprozesse stärken soll.
Zwischenzeitlich haben viele Rechtsschutzversicherer die Vorteile der Mediation erkannt und bieten
im Rahmen ihrer Rechtsschutzprodukte die Möglichkeit der Mediation. Die Versicherungswirtschaft sieht hier insbesondere eine Senkung bzw. Stagnierung der in der Vergangenheit stetig steigenden Schadenaufwendungen.

Laut Auskunft der ARAG Rechtsschutz – einem der führenden Rechtsschutzversicherer in Deutschland – hat sich das Streitverhalten
innerhalb der letzten Jahren geändert. Waren früher Gerichtsprozesse zur Rechtsklärung angesagt, streben heute viele
Kunden die aussergerichtliche Klärung und Konfliktbeilegung an. Vorallem Lösungswege zur Vermeidung der Streit-
esklierung sind gefragt.

Momentan sind die Bedingungswerke der Rechtsschutzversicherer derart gestaltet, dass im Falle einer Mediation,
der Versicherer dem Kunden einen erfahrenen Mediator für das jeweilige Rechtsgebiet benennt. Dieser wird dann
beide Streitparteien entsprechend anhören und weitergehende Lösungswege zur Vermeidung der Eskalierung anbieten.

Nicht alle Rechtsschutzversicherer bieten die Mediation auch in allen Lebensbereichen an. Jedoch geht der Trend eindeutig
in diese Richtung.

Aus unserer Sicht ist es sicher z.Z. noch etwas verfrüht, spezielle Rechtsschutzversicherungen abzuschließen, die
vordergründig überwiegend auf Mediation bauen. Hier sei der Tarif M-Aktiv der DEURAG genannt. Zum jetzigen Zeitpunkt
ist die Auswahl an Mediatoren noch nicht ausreichend. Vorallem im ländlichen Bereichen steckt die Marktdurchdringung
derartiger Schlichtungsangebote noch in den Kinderschuhen.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies sich im Ergebnis der Umsetzung des vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesentwurfes,
schnell ändern wird.

Im Gegensatz hierzu stellt in der momentanen Situation die Mediation als reine Ergänzung des Leistungsumfanges von Rechtsschutz Versicherungen eine echte Bereicherung dar.

Die DEURAG ist ein reiner Rechtsschutzversicherer. Gegründet 1956, ist die DEURAG seit 2008 ein Tochterunternehmen der Signal Iduna Gruppe. Mit 104.297 EUR Bruttobeitragseinnahmen im Jahr 2009 konnte die DEURAG ihre Einnahmen um 1,0 % Punkte zum Vorjahr steigern. Rückwirkend zum 01.01.2010 verschmolz die ALLRECHT auf die DEURAG Rechtsschutzversicherung.

Für Versicherungsmakler ist die DEURAG ein beliebter Partner in Sachen Rechtsschutzversicherung. Dies bestätigte auch der 1. Platz beim Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement ASS Compact in der Ausgabe vom Dezember 2010.

Aus Sicht des preiswerten und guten Tarif- und Bedingungswerkes sollte die DEURAG für den Rechtsschutz-Suchenden in die engere Auswahl fallen.

Schließt der Kunde einen Rechtsschutzvertrag nach dem “SB-Vario” Tarif ab, halbiert sich die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung von 300 Euro auf 150 Euro, sofern der Versicherungsnehmer einen Anwalt wählt, der über das APRAXA-Anwaltsnetzwerk mit der DEURAG kooperiert.

Seit der Tarifwelt 2010 versichert die DEURAG selbständig und freiberuflich Tätige im Privatbereich mit dem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz gem. § 26 ARB. Damit wird nun auch im Privatrechtsschutz eine günstigere Tarifierung für Selbständige angeboten. Nicht versichert bleiben jedoch marktüblich alle Streitigkeiten aus dem unternehmerischen Bereich.

Bei Abweichungen vom Regelfall ist bei der DEURAG jedoch oftmals langer Atem gefragt. Kurze Entscheidungswege scheinen im Unternehmen nicht vorhanden zu sein. Ebenfalls negativ zu benennen in diesem Zusammenhang ist die aus unserer Erfahrung momentan sehr restriktive Annahmepolitik.

Folgende Rechtsschutztarife werden von diesem Versicherer geboten:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige gem. § 26 ARB

Absicherung des Privatrechtsschutzes für Nichtselbständige

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige gem. § 25 ARB

Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbständige und Freiberufler ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich

  • Kombinations-Rechtsschutz für Unternehmen, Selbständige und Freie Berufe gem. §28 ARB

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum-Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich

  • Kombinations-Rechtsschutz für Ärzte und medizinische Heilberufe inkl. Berufsvertragsrechtsschutz gem. § 28 ARB

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum-Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich inkl. Spezialklausel

Die DEURAG hat eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Firmen, Freiberufler und Selbstständige entwickelt und umfasst für die erwähnten Berufsbereiche den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz zum Paulschaltarif. Für privat und beruflich genutzte Immobilien steht auch der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz mit Sicherheit für den Geschäftskunden, seiner Familie und seinem Unternehmen zur Verfügung. Als Zusatzpaket bietet die DEURAG den Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen und betrieblichen Bereich an, sowie kann auch der so genannte Berufs-Vertrags-Rechtschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungsverträge gewählt werden.

Mit dem Regress-Rechtsschutz und Berufs-Vertrag-Rechtsschutz gibt es auch für den medizinischen Bereich wie Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker sowie Optiker, Hörgeräteakustiker oder dem ambulanten Alten- und Krankenpflegedienst eine besondere Berufs-VertragsRechtschutzversicherung.

Eine Service-Leistung bei der DEURAG ist die telefonische Beratung mit kompetenten und unabhängigen Anwälten. Ohne Mehrbeitrag geht es dabei oft um die präventive Beratung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechtsgebiete, für die telefonische Beratung in Anspruch genommen wird, versichert sind oder überhaupt versicherbar sind. Im Handels- und Gesellschaftsrecht können Geschäftskunden telefonische Beratung erfahren, obwohl es für dieses Rechtsgebiet keine Rechtsschutzversicherung gibt.

Die Service-Leistung „Auskunft Plus“ bietet für Selbstständige und Gewerbetreibende mit einer Rechtsschutzversicherung bei der DEURAG, die Möglichkeit professionelle Wirtschaftsauskünfte von über 40 Millionen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland abzufragen und das während der gesamten Geschäftsbeziehung.

Im Rahmen einer abgeschlossenen Vermieterrechtschutzversicherung werden auch Auskünfte über die Bonität eines zukünftigen Mieters gegeben.

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