Auch in 2012 wartet die Roland Rechtsschutz Versicherung mit neuen Tarifen auf. Ab sofort können Selbstständige unabhängig von der Unsatzstärke ihre ausschließlich privaten Risiken über die Produktangebote für Nichtselbstständige optimal absichern. Damit passt sich auch dieser führende Rechtsschutz Versicherer dem allgemeinen Markttrend an und bietet für Nichtselbständige und Selbständige die gleiche Berechnung bei der Absicherung reiner privater Risiken.

Risiken im Berufsleben selbständig Tätiger können wie bisher üblich über die Tarife für Gewerbekunden versichert werden.

Beratungsrechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet

Versicherungskunden sind jetzt geschützt, wenn sie in ihrer Freizeit unabsichtlich im Internet gegen Urheberrechte sündigen. Wird ein Kunde aus diesem Grund von einem Rechtsvertreter abgemahnt, kann er sich von einem Rechtsanwalt der Roland Rechtsschutz beistehen lassen. Dieser Advokat setzt dann ein Erwiderungsschreiben auf, welches der Versicherungsnehmer im eigenen Namen an den Gegner senden kann.

Immer aktuell mit der Leistungs-Update-Garantie

Allesamt neu abgeschlossene Verträge im Rechtsschutz bei ROLAND umschließen von diesem Zeitpunkt an die Leistungs-Update-Garantie. Hierdurch werden Policen ab
Allgemeine Rechtsschutz Bedingungen 2012 automatisch auf die neuesten Bedingungen umgestellt. Dies gilt logischerweise nur, wenn ausschließlich Leistungserhöhungen ohne höhere Beiträge eingeführt werden. Damit müssen sich Versicherte in keinster Weise mehr nach vielen Jahren sich mit einem besonders veralteten Bedingungswerk in ihrer Rechtsschutzversicherung beschäftigen.
Sie profitieren von der Zeitersparnis, denn die Umstellung muss nicht einzeln beantragt werden.

Weitere Änderungen auf einen Blick:

1. Das umfassende Versicherungspaket “KompaktPlus” wird nun auch für Ärzte in Anstellung angeboten. Somit kommt auch diese Berufsgruppe in den Genuss dieses erstklassigen Versicherungschutzes.

2. Opfer Rechtsschutz auch im beruflichen, nichtselbstständigen Bereich

Der Opfer Rechtsschutz hilft Ihnen Ihre Ansprüche als Nebenkläger im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs durchzusetzen. Aber auch wer ungewollt, bei Unruheen im Verlauf einer Großdemonstration, ins Visier von Einsatzkräften der Polizei gerät, kann seine möglichen Ansprüche über den Opferrechtsschutz geltend machen.

3. Der KompaktPlus Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz Versicherung wird um Leistungen bei Vorsorgeverfügungen
erweitert. In den gewerblichen Rechtsschutzversicherungen ist nun in der KompaktPlus Deckung der Beratungsrechtsschutz für Arbeitgeber bei Aufhebungsverträgen eingeschlossen.

Mit diesen Besserungen in den Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherung des Roland sollte jeder Versicherungskunde, der bereits Kunde der Roland Rechtsschutz Versicherung ist, die Umstellung seiner Rechtsschutzabsicherung prüfen.

Weitere Angaben finden Sie unter folgender Partnerseite >>

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Man kann jederzeit in die Lage kommen, sich rechtlich auseinandersetzen zu müssen und einen Anwalt zu Rate holen. Das kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Gerade Ärzte haben eine hohe Verantwortung ihren Patienten aber auch Mitarbeitern gegenüber. Ob nun Streitigkeiten aufgrund von Abrechnungsfehlern oder schlimmer noch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung – davor sollte jeder Arzt sich rechtlich absichern.

Die Roland Versicherung bietet mit ihrem Kompakt Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte einen Rundumschutz. Damit sichern sie die wichtigsten Risiken ab. Enthaltene Leistungen sind u.a.

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz mit Datenrechtsschutz
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Notarzt-Tätigkeiten
  • Praxisvertrags-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- u. Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichtsschutz
  • Opferrechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz

Mit diesem Kombi-Paket haben Ärzte einen umfassenden Schutz, der auf die speziellen Arbeitssituationen als Arzt zugeschnitten ist.

Noch mehr Sicherheit bietet der Kompaktplus-Rechtsschutz der Roland Versicherung. Ein Komfortpaket, in dem zusätzlich enthalten ist:

  • Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für Praxisrisiko
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Betreuungsverfahren

Als Arzt ist man nie vor rechtlichen Auseinandersetzungen gefeit, auch kann man sich nicht gegen jede Rechtsstreitigkeit absichern. Doch die Roland Versicherung bietet mit ihren Rechtsschutzpaketen zumindest umfassenden Schutz.

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Die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist als eine Konsortialgesellschaft 1957 gegründet worden. Neben den Gründungsgesellschaften, wie Gothaer Versicherung und AXA Versicherung, bestehen weitere Kooperationen mit Versichertern und Großvertrieben, über denen – neben dem freien Maklervertrieb – Rechtsschutzversicherungen des Roland Rechtsschutz vertrieben werden.

Die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG konnte trotz der Finanzkrise 2009 mit einem Zuwachs von 1,2 % an Beiträgen, insgesamt 279 Millionen Euro, aufwarten.

Stiftung Warentest hatte 2009 unter anderem auch den Roland Rechtsschutz mit dem Paket Kompaktplus getestet. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen. Mit einem “Gut” lag die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG auf dem vierten Platz des Testes.

Kompetente Hilfe bei Rechtsproblemen bietet die Roland-Unternehmensgruppe den Kunden nicht nur über den Serviceversicherer Roland Rechtsschutz, sondern zielgruppengerecht und flexibel auch über die Zweitmarke Jurpartner Rechtsschutz sowie über den konzerneigenen Prozessfinanzierer Roland ProzessFinanz.

Die Angebotspalette reicht vom Privatrechtsschutz für Nichtselbstständige über den gewerblichen Firmenrechtsschutz bis hin zu einer Vielzahl an Spezialpolicen, für den Firmen- und Industrie-, oder Managment-Rechtsschutzbereich.

Folgende Rechtsschutztarife werden von diesem Versicherer geboten:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige gem. § 26 ARB

Absicherung des Privatrechtsschutzes für Nichtselbständige

  • Privat-, Berufsrechtsschutz für Selbstständige gem. § 23 ARB

Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbständige und Freiberufler ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich

  • Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige gem. § 28 ARB

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum-Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich

  • Rechtsschutz für Ärzte und medizinische Heilberufe gem. § 28 ARB

Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz als Rundum-Absicherung im Privatbereich sowie Unternehmensbereich inkl. Berufsvertragsrechtsschutz

  • Vermieterrechtsschutz gem. § 29 ARB

Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Gewerbeobjekten

Seit kurzer Zeit bietet die Roland-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Familien oder auch Singles einen sehr günstigen Privat- und Verkehrsrechtsschutz für nur 99 Euro pro Jahr an.

Vorerst gilt dieses Angebot bis September 2010. Nicht versichert ist der sog. Arbeitsrechtsschutz. Es ist also Nichtselbständigen nicht möglich, mit dieser Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus aktiven Beschäftigungsverhältnissen – z.B. das Einreichen einer Kündigungsschutzklage – zu begegnen.

Für diejenigen, die auf diese Absicherung verzichten können, stellt dieses Angebot bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Rechtsschutzfall eine interessante Absicherung beim Roland Rechtsschutz-Spezialversicherer dar.

Bei vielen Rechtsschutzversicherern inzwischen zu guten Ton gehörend, ist auch hier eine telefonische Beratung zu Rechtsfragen des privaten Lebensbereiches integriert.

Ebenfalls über diesen Tarif Versicherungsschutz im Privatbereich können selbständige Personen bis zu einem Jahresumsatz von 50 000 Euro beantragen.

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