Die Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung ist der maximale Betrag, den der Versicherer im Schadensfall gemäß den vertraglichen Bedingungen aufzubringen hat.

Es wird zwischen zwei Arten differenziert, nämlich zwischen Schaden- und Summenversicherungen. Die Rechtsschutzversicherung gehört ebenso wie die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung zur Schadenversicherung, bei der ein Deckungskapital zur Verfügung steht, bis zu dem die Versicherung im Schadensfall maximal einzutreten hat.

Sie ist maßgeblich dafür, was die Rechtsschutzversicherung und vor allem in welcher Höhe sie den Schaden bezahlt.

Für Versicherungsnehmer ist auch wichtig zu wissen, dass gerichtliche Verfahren, die ursächlich miteinander zusammenhängen, wie ein Verfahren behandelt werden. Das bedeutet, dass die in der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Deckungssumme für alle Verfahren zusammen gilt. Insoweit ist vor allem bei teuren Rechtsprozessen – z.B. Arzthaftungsklagen – mit hohen Gesamtprozesskosten zu rechnen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung ist daher zwingend zu prüfen.

Zwischenzeitlich bieten viele Rechtsschutzversicherer  jedoch Deckungssummen in Millionenhöhe oder gar unbegrenzt an.