Verbesserte Rechtsschutzbedingungen leisten im Schadenfall im Schadenersatzrechtsschutz nach der Folgeereignistheorie.

Üblicherweise zahlen Rechtsschutzversicherungen nur, wenn der Schaden selbst und seine Ursache nach Beginn des Versicherungsvertrages liegen.
Es muß also zwischen dem Schaden und der Ursache hierfür ein kausaler Zusammenhang bestehen. („Kausalereignistheorie“).

Beispiel:
Sie kauften sich am 01.02. des vergangenen Jahres ein neues Fahrrad bei einem Fahrradhändler.
Einige Wochen später schließen Sie eine Privatrechtsschutzversicherung ab. Im März des darauffolgenden Jahres bricht bei Benutzung des Fahrrades der Rahmen auf Grund eines Materialfehlers. Sie stützen dabei und verletzen sich. Üblicherweise sind die von Ihnen angestrebten Schadenersatzforderungen gegenüber dem Händler/ Produzenten des Fahrrades nicht versichert, da die Ursache für den Schadenfall und die damit verbundenen Schadenersatzforderungen der Produktionsfehler/ Materialfehler am Fahrrad ist. Sie hätten also idealerweise bereits zum Zeitpunkt der Herstellung des Fahrrades eine Privatrechtsschutz besitzen müssen.

Verbesserte Versicherungsbedingungen gewähren jedoch Versicherungsschutz, da diese nach der sog. Folgeereignistheorie die Eintrittspflicht beurteilen. Somit kann die Schadensursache sogar vor Vertragsabschluss liegen und der Versicherer ist eintrittspflichtig. Dies gibt Ihnen und Ihren Kunden die Sicherheit, dass auch „Altfälle“ im Versicherungsschutz enthalten sind. Beschränkt ist diese Regelung jedoch auf den Leistungsbaustein „Schadenersatz Rechtsschutz“.

Folgende beispielshafte Rechtsschutzversicherer bieten Tarife die diese verbesserte Regelung enthalten:

Rechtsschutz Union (Alte Leipziger)
Degenia
Auxilia
– DMB
– Concordia
– Deurag

Bei Abschluß einer Rechtsschutzversicherung ist die Inanspruchnahme eines Rechtsschutzversicherungs-Experten ratsam. Auf diese Weise können unterschiedlichste Fragen rund um
die Rechtsschutzversicherung im Beratungsgespräch geklärt werden.