Als Obliegenheiten in der Rechtsschutzversicherung bezeichnet man die Nebenpflichten des Versicherungsnehmers, die aus dem Versicherungsvertrag erwachsen. Sie haben zum Inhalt, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer über alle ihm bekannten und für die Rechtsschutzversicherung relevanten Umstände informieren muss. Das gilt für den Zeitpunkt vor dem Vertragsschluss gleichermaßen wie für den Eintritt des Rechtsschutzversicherungsfalls.

Eine Verletzung dieser Obliegenheiten vor und nach Vertragsschluss kann den Verlust der Versicherungsdeckung zur Folge haben. In der Rechtsschutzversicherung wird zwischen den im Versicherungsvertragsgesetz gesetzlich geregelten und den in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen formulierten Obliegenheiten differenziert.

Darüber hinaus werden die Obliegenheiten in der Rechtsschutzversicherung danach unterschieden, ob es sich um solche vor oder nach Eintritt des Rechtsschutzfalles handelt. Bei einer Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherungsnehmers wird der Versicherer in den meisten Fällen von seiner Leistung frei, wobei die Beweislast dem Versicherer obliegt.