Leistungsfall zum Schadensersatz-Rechtsschutz

Wer selbständig, freiberuflich oder gewerblich tätig ist, sollte den Versicherungsschutz seiner bestehenden Rechtsschutzversicherung
dringend überprüfen. Dies gilt auch dann, wenn der Lebens- oder Ehepartner eine derartige Tätigkeit ausübt.

Selbst wenn der Tätigkeitsumfang nur nebenberuflich erfolgt, sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Nebentätigkeit
im Rahmen der üblichen Privatrechtsschutzversicherung nicht versichert.

Nachfolgendes Beispiel, welches von der Auxilia Rechtsschutzversicherung zur Verfügung gestellt wurde, zeigt einen
derartigen Schadenfall am Beispiel des Schadenersatz-Rechtsschutz auf:

„Der Versicherungsnehmer ist neben seiner angestellten Tätigkeit ein ambitionierter Fotograf.

Nachdem seine Ausrüstung immer umfangreicher und teurer wurde, beschloss er, mit seinem Können nebenberuflich etwas hinzu zu verdienen. Die Umsätze hielten sich im Rahmen, aber er konnte steuerrechtlich zumindest einen kleinen Gewinn verbuchen.

Im Zuge der Sanierung des Abwasserkanals wurde die Straße vor seinem Wohnhaus aufgebaggert.
Aus Unachtsamkeit beschädigte der Baggerführer die Stromleitung und es kam zu einem Kurzschluss. Im gesamten Straßenzug fiel der Strom aus.

Als Der Versicherungsnehmer ein paar Tage später seinen speziell für die Bildausdrucke angeschafften Großformatdrucker nutzen wollte, war dieser defekt. Sein Fachhändler diagnostizierte einen Überspannungsschaden.

Der Versicherungsnehmer stellte sofort den Zusammenhang zwischen der Beschädigung der Stromleitung und dem beschädigten Drucker dar. Er wandte sich an die Baufirma, die jegliche Verantwortung bestritt.

Der Versicherungsnehmer verklagte die Baufirma. Im Rahmen der Beweisaufnahme führte der gerichtliche Sachverständige aus, dass durchaus eine Überspannung Ursache des Defektes sein kann. Auch wäre es prinzipiell möglich, dass durch den Baustellenunfall ein Überspannungsimpuls ausgelöst worden sei. Allerdings könne er keine Aussage darüber treffen, ob der konkrete Unfall für den konkreten Schaden verantwortlich war.
Der Versicherungsnehmer konnte nicht belegen, dass der Drucker unmittelbar vor dem Unfall noch funktionierte. Ihm waren auch keine weiteren Schäden, z.B. bei seinen Nachbarn bekannt, die seine Behauptung untermauern würden. Mit der Begründung, dass er beweisfällig geblieben sei, wies das Amtsgericht die Klage ab.

Bei einem Streitwert von 900,- € ergaben sich Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 1.415,- €, wobei allein die Sachverständigenkosten 870,- € betrugen.“

Versicherungsschutz für o.g. Schadenbeispiel findet man in Rechtsschutzversicherungen, die den Schadensersatz-Rechtsschutz im Firmen- und selbständigen Bereich enthalten. Einen Preis-Leistungsgegenüberstellung zu dieser Versicherungsart finden Sie im Vergleich der Firmenrechtsschutzversicherung.

Zwischenzeitlich bietet die Auxilia Rechtsschutzversicherung speziell für die Gruppe der Kleinunternehmer – mit einem Jahresumsatz bis 17 500 Euro – den sog. Kleinunternehmer-Rechtsschutz. Somit kann dieses Kleinunternehmer Risiko auch in preiswerter Ergänzung an den Privatrechtsschutz, z.B. JURPRIVAT, abgesichert werden.