Was ist Jurcash?
Jurcash ist für gewerbliche Kunden der NRV und kann als Serviceleistung zur bestehenden GewerbeRechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Damit können Selbständige, Vermieter und Gewerbetreibende unbezahlte und unstreitige Rechnungen durch ein Inkassounternehmen einfordern und das bei geringem Kostenrisiko. Egal wie hoch die Forderungen sind, mit Jurcash werden diese effizient, gezielt und professionell beigetrieben.
Warum Jurcash?
Kunden zahlen ihre Rechnungen nicht oder ein Vermieter bekommt die fällige Miete nicht überwiesen. Jeder der selbständig ist, kennt dieses Problem. Schnell führen solche Forderungsausfälle zu finanziellen Engpässen oder können sogar die Existenz bedrohen. Dazu kommt noch, dass Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen zwischen Unternehmer und Kunde (auch Firmen-Vertrags-Rechtsschutz genannt) sehr selten versicherbar sind. Mit Jurcash wird diese Lücke am Rechtsschutzmarkt geschlossen. Der Gewerbetreibende kann mit Jurcash alle noch ausstehenden Forderungen an das Inkassounternehmen abgeben. Dabei spielt es keine Rolle wie hoch die Forderungen sind und seit wann sie bestehen. Es können auch Forderungen abgegeben werden, die noch vor Abschluss des Vertrages entstanden sind.
Weitere Vorteile von Jurcash:
- kein Mitgliedsbeitrag, Einmalgebühr, Jahresbeitrag oder Erfolgsprovision
- der Forderungseinzug wird komplett abgewickelt – von der ersten Mahnung bis zum Zwangsvollstreckungsverfahren
- keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid
- beauftragter Inkassodienstleister ist Vertragspartner der SCHUFA-Holding AG
- Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung
- professionelle Schuldneransprache – dadurch mehr Erfolg beim Forderungseinzug
- wöchentliche Auszahlung der eingezogenen Gelder
Die Servicepalette von Jurcash ist umfangreich. Eine effiziente Inkassodienstleistung, wenn es um Forderungsmanagement geht.
Tags: Firmenrechtsschutz, Forderungsmanagment, Gewerblicher Rechtsschutz
Wie in jedem Jahr, werden auch in 2010/ 2011 die Beiträge in der Rechtsschutzversicherung steigen. Neben fast allen anderen Versicherern hebt auch die DEURAG Rechtsschutzversicherung mit der beginnenden Fälligkeit 01.10.2010 die Beiträge für den Privatrechtsschutz um 5,0% bis 7,5% an.
In der Firmenrechtsschutzversicherung gem. §28ARB findet die Anpassung generell um 7,5% nach oben statt.
Kunden die in diesem Zusammenhang nach neuen Versicherungsschutz Ausschau halten, haben ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigung muss
gegenüber dem Versicherer mit monatlicher Frist ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zur Hauptfälligkeit – der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Beitragsangleichung – erfolgen.
Eine positive Tarifregelung gilt für Selbständige Personen und Familien als DEURAG-Rechtsschutz Kunden. Bisher mußten diese einen sepaten Tarif für den Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz abschließen. Künftig gilt der Privatrechtsschutz gem. §26ARB auch für selbständig Tätige.
Jedoch ist der gewerbliche, freiberufliche oder selbständige Bereich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die Rechtsschutz Union war bisher einer der ersten Rechtsschutzversicherer, die auch für Selbständige ohne Absicherung der gewerblichen oder freiberuflichen Risiken, eine Gleichbehandlung mit dem Nichtselbständigentarif realisierte. Somit führte nun auch die DEURAG diese positive Regelung ein.
Im erweiterten Beratungsrechtsschutz übernimmt nun die DEURAG Kosten bis 500 Euro für ein Beratungsgespräch sowie für eine darüber hinausgehende Tätigkeit des Anwaltes oder Notars zur Erstellung einer rechtswirksamen Patienverfügung oder Vorsorgevollmacht – natürlich ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.
Tags: Firmenrechtsschutz, Gewerblicher Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung
Die DEURAG hat eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Firmen, Freiberufler und Selbstständige entwickelt und umfasst für die erwähnten Berufsbereiche den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz zum Paulschaltarif. Für privat und beruflich genutzte Immobilien steht auch der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz mit Sicherheit für den Geschäftskunden, seiner Familie und seinem Unternehmen zur Verfügung. Als Zusatzpaket bietet die DEURAG den Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen und betrieblichen Bereich an, sowie kann auch der so genannte Berufs-Vertrags-Rechtschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungsverträge gewählt werden.
Mit dem Regress-Rechtsschutz und Berufs-Vertrag-Rechtsschutz gibt es auch für den medizinischen Bereich wie Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker sowie Optiker, Hörgeräteakustiker oder dem ambulanten Alten- und Krankenpflegedienst eine besondere Berufs-VertragsRechtschutzversicherung.
Eine Service-Leistung bei der DEURAG ist die telefonische Beratung mit kompetenten und unabhängigen Anwälten. Ohne Mehrbeitrag geht es dabei oft um die präventive Beratung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechtsgebiete, für die telefonische Beratung in Anspruch genommen wird, versichert sind oder überhaupt versicherbar sind. Im Handels- und Gesellschaftsrecht können Geschäftskunden telefonische Beratung erfahren, obwohl es für dieses Rechtsgebiet keine Rechtsschutzversicherung gibt.
Die Service-Leistung „Auskunft Plus“ bietet für Selbstständige und Gewerbetreibende mit einer Rechtsschutzversicherung bei der DEURAG, die Möglichkeit professionelle Wirtschaftsauskünfte von über 40 Millionen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland abzufragen und das während der gesamten Geschäftsbeziehung.
Im Rahmen einer abgeschlossenen Vermieterrechtschutzversicherung werden auch Auskünfte über die Bonität eines zukünftigen Mieters gegeben.
Tags: Firmenrechtsschutz, Gewerblicher Rechtsschutz