Ob als Mieter oder Vermieter, als Wohnungs- oder Hauseigentümer, hier kann es schon mal zu Streitigkeiten kommen, die nicht selten vor dem Gericht ausgetragen werden. Mit dem Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz können dann rechtliche Interessen geltend gemacht werden.

Schadenbeispiel zum Wohnungs-Mietrechtsschutz:
Entsetzt entdeckt Frau L. hinter ihrem Schlafzimmerschrank Schimmelflecken. Sie ruft ihren Vermieter an, doch der tut nichts dagegen.
Daraufhin reduziert Frau L. die Miete um die Hälfte.
Ein halbes Jahr lässt sich der Vermieter das gefallen, dann kündigt er das Mietverhältnis und klagt auf Zahlung und Räumung. Pech
für Frau L.: Ein Gutachter stellt fest, dass zu wenig gelüftet wurde. Sie ist also selbst schuld an der Schimmelbildung!
Sie muss die restlichen Mieten zahlen und die Wohnung verlassen. Gut, dass ihre Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten von 4.193 Euro inkl. der Gutachterkosten übernommen hat.

Beispiel gemietete Gewerbeimmobilie:
Ein Spediteuer wird von der Ordnungsbehörde aufgefordert, Vorkehrungen für den Brandschutz für die Garagenhalle, in welcher der Fuhrpark des Spediteurs untergebracht sind, zu sorgen. Die dafür erforderlichen Baumaßnahmen würden 10.000 € kosten. Der Spediteuer ist aber der Auffassung, dass die Vermieterin diese Kosten zu tragen hat. Diese verweigert dies und somit kommt es zum Prozess vor dem Landgericht. Der Spediteuer unterliegt erst in der Berufungsinstanz. Seine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gesamtkosten für den Rechtsstreit in Höhe von 12.000 €.

Mieter von Wohnungen genießen vergleichbaren Versicherungsschutz über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gem. §29ARB.

Beispiel Vermieterrechtsschutz:
Der Vermieter einer Arztpraxis verlangt vom Praxisbetreiber, dass er wegen einer notwendigen Gesamtsanierung des Gebäudes seine Arztpraxis vorübergehend in ein Nebengebäude verlagert. Dieser hält dies für unzumutbar. Der Vermieter hat den Auszug des Arztes erfolgreich gerichtlich durchsetzen können. Die Rechtsschutzversicherung des Arztes übernimmt die Prozesskosten in Höhe von ca. 2.240 €.

Auch Vermieter von Wohnungen sind über den Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz entsprechend versichert.
Im Falle eines Vermieters z.B.:

  • Mieter zahlt keine Miete
  • Mieter weigert sich trotz Kündigung die Wohnung zu verlassen

Anwalts- und Gerichtskosten sind weiterhin in folgenden Streitfällen über den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz abgedeckt:

  • Mieterhöhungen
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Umlegung von Modernisierungskosten
  • Streit wegen Kündigung
  • Rückzahlung der Kaution

Die verschiedenen Versicherungen bieten für alle Lebensbereiche die entsprechende Rechtsschutzversicherung. Preislich gesehen bietet sich hier ein Rechtsschutzpaket an, da Einzelabschlüsse, wie z. B. die Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, relativ teuer sind.

Jedoch ist bei den meisten Versicherern mindestens eine Wartezeit von 3 Monaten nach Vertragsbeginn zu beachten, bevor der Wohnungs- und Grundstück-Rechtsschutz für einen Versicherungsfall eintritt.