Ab Oktober 2010 werden die Leistungen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung weiter ausgebaut. So wird da Mediations-Angebot im privaten Bereich erweitert. In Zukunft können Mediationsverfahren im Familien- und Erbrecht als auch im Baurecht durchgeführt werden, was bisher gar nicht oder nur teilweise möglich war. Risikoausschlüsse gibt es nicht mehr. Wenn ein Streitfall nach Vertragsunterzeichnung eintritt, fällt die sonst übliche Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen von 3 Monaten weg, das Mediationsvefahren kann sofort in Anspruch genommen werden.
Die D.A.S. ist eigenen Angaben zufolge der größte Anbieter privater Mediation in Deutschland, die seit 2005 zum Leistungsangebot der D.A.S. gehört. D.A.S.-Vorstandssprecher Rainer Tögel spricht von einer Erfolgsquote, die sich sehen lassen kann, immerhin sind rund 74 % der durchgeführten Mediationen erfolgreich. Im Fall einer gescheiterten Mediation hat der Versicherungsnehmer immer noch die Möglichkeit, die Hilfe eines Anwaltes über seine klassische Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen.
Weiterhin bietet die D.A.S. für Gewerberechtsschutz Kunden einen Web-Check an, d.h. darauf spezialisierte Anwälte prüfen Internetseiten auf rechtliche Verstöße. Die kritischen Bereich sind neben Impressum auch Verlinkungen auf fremde Seiten, der Datenschutz sowie Angaben zu Widerruf und Rückgaberechten.
Im neuen Tarif der D.A.S. werden außerdem die Kosten für ein Beratungsgespräch zur Erstellung eines Testaments übernommen. Die D.A.S. vermittelt dem Kunden einen geeigneten Anwalt bzw. Notar und die entstehenden Kosten werden übernommen.
Auch Streitigkeiten in Bezug auf Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Ein- oder Zweifamilienhaus werden versichert. Damit schließt die D.A.S. eine Versicherungslücke. Versichert sind alle Streitigkeiten rund um die Anschaffung, den Betrieb und Einrichtungen solcher Anlagen.