Allgemeine Strafrechtsschutz
Der „Allgemeine Strafrechtsschutz“ ist regulärer Bestandteil einer Vielzahl an gebotenen Rechtsschutzarten, so z.B.:
- Verkehrsrechtsschutz
- Privatrechtsschutz – auch Familienrechtsschutz genannt
- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Firmenrechtsschutz
- u.e.m.
Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen fahrlässig strafbar ist.
Somit sind vorsätzlich begehbare Straftaten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahmen gelten bei verkehrsrechtlichen Delikten. Hier besteht Deckung auch bei vorsätzlich begehbaren Straftaten. Soll eine derartige erweiterte Deckung im Strafrechtsschutz auch im privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Bereich gelten, so ist hierfür der erweiterte Strafrechtsschutz als Ergänzung nötig.
Im allgemeinen Strafrechtsschutz müssen bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz die vom Versicherer übernommenen Kosten immer zurück erstattet werden.
Beispiel Strafrechtsschutz im Privatbereich:
Während eines Weihnachtsessens wird der mit Kerzen bestückte Tannenbaum nicht beachtet. Während einer kurzen Abwesenheit kommt es zum Brand und das Feuer verursacht Schäden an mehrern Wohneinheiten des Gebäudes. Es kommt zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung und letztendlich zu einer Geldstrafe. Die Kosten des Rechtsanwaltes von 1.340 € sowie die Gerichtskosten in Höhe von 950 € wurden von der privaten Rechtsschutzversicherung übernommen.
Beispiel Strafrechtsschutz im Firmenbereich:
Eine dritte Person wird beim Verladen von Gütern schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Rechtsschutzversicherung des Arbeitgebers übernimmt die gesamten Kosten von über 2.000 € für die Verteidigung.
Der Versicherungsschutz über den normalen Straf-Rechtsschutz stößt schnell an seine Grenzen, da für Vorsatztaten kein Versicherungsschutz gewährt werden kann. In diesem Falle bietet der „Erweiterte Strafrechtsschutz“ oder auch „Spezial-Straf Rechtsschutz“ Kostenschutz, sofern es sich bei dem Straftat Vorwurf um keine Verbrechen handelt.