Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

Im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz können Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Eigentum oder der Nutzung von Grundstücken oder Immobilien versichert werden. Sie benötigen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, wenn sie ihre Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen oder dinglichen Rechten an Grundstücken durchsetzen müssen, wie z.B.

  • Kündigung
  • Mieterhöhung
  • Nebenkostenabrechnung
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Räumungsklage
  • Kaution

Je nach Absicherung kalkulieren die Rechtsschutzversicherer das jeweilige Risiko unterschiedlich. So kostet der Mietrechtsschutz i.d.R. weniger als der Vermieterrechtsschutz für selbige Immobilie. Dabei geht der Versicherungsschutz regelmäßig aus der Beschreibung in der Versicherungspolice hervor.

Rechtsschutz für Mieter von Wohnungen

Die häufigst versicherte Form des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes gem. §29ARB, ist der Rechtsschutz für die selbstbewohnte Wohneinheit. Die Bezeichnung kann je Versicherer variieren. So ist diese Absicherung auch als Mietrechtsschutz oder Wohnungsrechtsschutz bekannt.

Versicherungsschutz besteht für den Mieter der im Versicherungsschein benannten Wohnung im Zusammenhang mit einer Vielzahl an Streitigkeiten rund um diesen Mietvertrag. Hier wären z.B. zu nennen:

  • Streit infolge unangemessener Mieterhöhung
  • Streit infolge mutmaßlich zu hoher Betriebkostenabrechnung
  • Streit infolge Eigenbedarfskündigung durch Vermieter
  • Nachbarschaftrechtliche Auseinandersetzungen

Diese Form des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz kann einzeln abgeschlossen werden, oder wird sehr preiswert mit in den Privatrechtsschutz eingeschlossen.

Rechtsschutz als Eigentümer von Wohnungen

Besitzer von selbstbewohnten Eigentumswohnungen genießen über selbige vorgenannte Form des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz weitreichenden Versicherungsschutz als Eigentümer der im Versicherungsschein benannten Wohnung. Hier wären z.B. zu nennen:

  • Streitigkeiten mit dem Wohnungsverwalter im Zusammenhang mit der Wohnung
  • Streitigkeiten im Rahmen der Eigentümergemeinschaft (WEG)
  • Nachbarschaftrechtliche Auseinandersetzungen

Diese Form des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz kann ebenfalls einzeln abgeschlossen werden, oder sehr preiswert mit in den Privatrechtsschutz eingeschlossen.

Rechtsschutz als Vermieter von Wohnungen

Der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz realisiert jedoch auch als besondere Tarifvariante die Absicherung für Vermieter und deren vermietete Immobilien. Zu beachten ist hier unbedingt die besondere Kalkulation für den Vermieterrechtsschutz.

Der Versicherungsschutz umfasst – je nach Art der vermieteten Immobilie – z.B.:

  • Streitigkeiten mit Mieter (z.B. Mietminderung, Betriebskosten, Schäden, etc.)
  • Streitigkeiten wegen Kündigung des Mietverhältnisses
  • Streitigkeiten als Eigentümer der vermieteten Wohnung
  • Streitigkeiten im Rahmen der Eigentümergemeinschaft (WEG)
  • Nachbarschaftrechtliche Auseinandersetzungen

Auf Grund hoher Streitwerte und damit hohen Streitkosten, wird der Vermieterrechtsschutz für vermietete Wohnungen oder Wohnimmoblien je Wohneinheit berechnet und ist regulär nicht unter 120 Euro Prämie pro Jahr erhältlich. Hierzu bieten wir einen lohnenwerten Preisvergleich >>.

Mieter oder Eigentümer von Gewerbeimmobilien

Analog zu den vorgenannten Beispielen können auch Mieter oder Eigentümer von Gewerbeimmoblien sich gegen die finanziellen Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung versichern. Üblicherweise findet sich der Rechtsschutz für die Gewerbeimmobilie als Option in jeder Firmenrechtsschutzversicherung wieder.

Im Gegensatz zum Wohnungsrechtsschutz sprechen wir jedoch hier im Rechtsschutz für die Gewerbeimmobilie von wesentlich höheren Prämien. Ein Einzelabschluss macht somit nicht immer Sinn. Wir empfehlen den Einschluss in eine entsprechende Praxisrechtsschutzversicherung oder Firmenrechtsschutzversicherung, da dies letztendlich preiswerter möglich ist.

Eigentümer oder Pächter von Grundstücken

Waldgrundstücke, landwirtschaftliche Flächen, bebaute oder unbebaute Grundstücksflächen können ebenfalls mit einer Rechtsschutzversicherung nach §29ARB versichert werden. Ggf. ist aberr auch der Besitz derartiger Grundstücke bereits im Rahmen einer Privatrechtsschutzversicherung oder Firmenrechtsschutz Versicherung gegeben. Hier hilft der Blick in den Versicherungsschein.

Alternativ erstellen wir gern für ein spezielles Angebot zur Rechtsschutz.

Wartezeiten im Wohnung- und Grundstücks-Rechtsschutz

Bei Neuabschluss gilt in dieser Rechtsschutzversicherung stets eine vom jeweiligen Versicherer deklarierte Wartezeit. Diese beträgt übwiegend 3 Monate ab Vertragsbeginn. Die NRV Rechtsschutzversicherung hat jedoch eine hiervon abweichende Wartezeit von nur 2 Monate.