Firmen-Vertrags-Rechtsschutz – unverzichtbar für Unternehmen

Ob mangelnde Zahlungsmoral von Kunden, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen, Werksverträgen, Liefer- oder Wartungsverträgen, die Gefahr von rechtlichen Auseinandersetzungen für gewerbliche Unternehmen ist nun mal reel gegeben. Abhängig vom Umfang des streitigen Gegenstandes können die Kosten für einen derartigen Rechtsstreit ohne Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung leicht die Rücklagen des gewerblichen Unternehmens aufbrauchen oder diesen gar finanziell in Bedrängnis bringen.

Jedoch war es viele Jahre für die meisten gewerblichen Unternehmen nicht möglich, die finanziellen Folgen eines Rechtsstreites aus schuldrechtlichen Verträgen durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten im gewerblichen Bereich befindet sich auf einem hohen Niveau. Zudem handelt es sich oftmals um hohe Streitwerte, welche wiederum hohe Schadenkosten für die Rechtsschutzversicherer zur Folge haben.

Der zunehmende Wettbewerb zwischen den Rechtsschutzversicherern führte jedoch zwischenzeitlich zu einer Neuauflage des Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes.

Welche Streitigkeiten sind im Firmen-Vertrags-Rechtsschutz versichert?

Das Leistungsspektrum des Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes umfasst den Kostenschutz für Streitigkeiten aus z.B.: Kaufverträgen, Werkverträgen, Lieferverträgen, Wartungsverträgen, Reparaturverträgen und vieles mehr. Dabei gilt der Versicherungsschutz nicht nur bei Streitigkeiten mit ihren Kunden, es sind auch Streitigkeiten vom Versicherungsschutz erfaßt, die im Zusammenhang mit Lieferanten, Herstellern oder Subunternehmern stehen.

Was leistet der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?

Wie jede Rechtsschutzversicherung übernimmt auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz die Kosten eines Rechtsstreites aus den versicherten Bereichen. Jedoch gilt überwiegend der Kostenschutz nur ab Klageeinreichung vor Gericht. Somit sind alle außer- und vorgerichtlichen Auseinandersetzungen nicht vom Versicherungsschutz erfaßt.

Die derzeit gebotenen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz Tarife beinhalten – je nach Versicherer und Tarif – eine Selbstbeteiligung zwischen 150 Euro und 600 Euro. Zusätzlich ist ggf. ein sog. Mindeststreitwert zu beachten. Meist stellen diese Mindeststreitwerte jedoch keine Hürde im praktischen Leben dar, da bestimmte Gewerke schnell hohe Streitwerte erreichen können.

Abgrenzung zum Nebenvertragsrechtsschutz

Der Firmen-Vertragsrechtsschutz ist für gerichtliche Streitigkeiten aus Verträgen bestimmt, die dem unmittelbaren Unternehmenszweck dienen.

Streitigkeiten aus Investitionsgüter-Geschäften, z.B. dem Kauf einer neuen Produktionsmaschine, fallen bei vielen Versicherern jedoch in den Bereich des Vertrages aus Investitionsgütern. Dieser ist überwiegend Bestandteil des zudem preiswerteren Hilfs- und Nebenvertrags-Rechtsschutzes.

Wer Versicherungsschutz mit dem Firmen-Vertragsrechtsschutz begründen möchte, sollte in jedem Falle auch den Einschluss des Nebenvertragsrechtsschutzes in Erwägung ziehen.

Maximale Kostendeckung (Versicherungssumme)

Die Versicherungssumme definiert den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadensfall zahlt. Sie ist entscheidend für die Bewertung des Umfangs des Versicherungsschutzes.

Auxilia
Die Auxilia übernimmt im Tarif JURMEISTER Kosten eines Rechtsstreites im Rahmen der Firmenvertrags-Rechtsschutz bis 50 000 Euro. Der Betrag ist nicht sehr hoch, sollte jedoch gerade für kleinere Unternehmen durchaus ausreichend sein.  

ÖRAG & NRV
Beide Versicherer übernehmen die Gesamtkosten bis 100 000 Euro.

Concordia
Seit 2024 nun auch mit einem Firmenvertrags-Rechtsschutz am Markt, übernimmt die Concordia bis zu 300 000 Euro der enstandenen Kosten ab gerichtlichen Verfahren.

Selbstbeteiligung oder Mindesstreitwert

Die Selbstbeteiligung stellt den vertraglich vereinbarten Betrag dar, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst trägt. Sie wird üblicherweise als fester Betrag in der Firmenvertragsrechtsschutz deklariert. Je nach Versicherer und Tarif kann die Selbstbeteiligung 1000 Euro und mehr betragen.
Jedoch sind auch geringere Selbstbehalte möglich. Beispielhaft nachfolgend aufgeführte Versicherer, da dies insbesondere für Unternehmen mit kleineren Umsätzen interessant sein kann. Kann doch hier dank einer geringeren Selbstbeteiligung die finanzielle Beteiligung am Rechtsstreit reduziert werden.

ARAG
Die ARAG hat einen Mindeststreitwert von 300 Euro festgesetzt.

Auxilia
Die Selbstbeteiligung in der Firmenvertrags-Rechtsschutz der Auxilia ist identisch mit der Selbstbeteiligung im Hauptvertrag.

ÖRAG
Die ÖRAG begrenzt die Selbstbeteiligung auf 350 Euro, sofern ein von ÖRAG empfohlener Anwalt beauftragt wird. Anderenfalls beträgt diese 500 Euro.

NRV Neue Rechtsschutz Versicherung
Die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers ist auf 10% der Gesamtkosten des Gerichtsprozesses begrenzt. Jedoch gilt hierbei ein Mindest-Selbstbehalt von 500 Euro.

Welche gewerblichen Unternehmen können eine solche Rechtsschutzversicherung beantragen

Die Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung kann nur als Ergänzung zu einer bestehenden Firmenrechtsschutzversicherung beantragt werden. Zudem steht diese interessante Zusatzabsicherung leider nicht allen Gewerbefirmen bzw. Gewerbearten zur Verfügung. Für folgend genannte Gewerbebereiche ist eine derartige Absicherung über unseren Onlinerechner realisierbar:

1. Spezial Rechtsschutz für Hotel- und Gaststätten
2. Gewerbe des Einzelhandels
3. Unternehmen im Fitness- und Wellnessbereich
4. Spezial Rechtsschutz für Dienstleistungsunternehmen wie Frisöre, etc.
5. Spezial Rechtsschutz für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Unser Onlinerechner für den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz bietet Ihnen schnell und unkompliziert die Berechnung derartiger Tarife. Einfach den Gewerbebetrieb in der Berufsliste auswählen und sofern dieser vorhanden ist, kann auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz mitversichert werden.