Ob mangelnde Zahlungsmoral von Kunden, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen, Werksverträgen, Liefer- oder Wartungsverträgen, die Gefahr von rechtlichen Auseinandersetzungen für gewerbliche Unternehmen ist nun mal reel gegeben. Abhängig vom Umfang des streitigen Gegenstandes können die Kosten für einen derartigen Rechtsstreit ohne Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung leicht die Rücklagen des gewerblichen Unternehmens aufbrauchen oder diesen gar finanziell in Bedrängnis bringen.

Jedoch war es viele Jahre für die meisten gewerblichen Unternehmen nicht möglich, die finanziellen Folgen eines Rechtsstreites aus schuldrechtlichen Verträgen durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern. Der Grund hierfür liegt auf der Hand: die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten im gewerblichen Bereich befindet sich auf einem hohen Niveau. Zudem handelt es sich oftmals um hohe Streitwerte, welche wiederum hohe Schadenkosten für die Rechtsschutzversicherer zur Folge haben.

Der zunehmende Wettbewerb zwischen den Rechtsschutzversicherern führte jedoch zwischenzeitlich zu einer Neuauflage des Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes.

Welche Streitigkeiten sind im Firmen-Vertrags-Rechtsschutz versichert?

Das Leistungsspektrum des Firmen-Vertrags-Rechtsschutzes umfasst den Kostenschutz für Streitigkeiten aus z.B.: Kaufverträgen, Werkverträgen, Lieferverträgen, Wartungsverträgen, Reparaturverträgen und vieles mehr. Dabei gilt der Versicherungsschutz nicht nur bei Streitigkeiten mit ihren Kunden, es sind auch Streitigkeiten vom Versicherungsschutz erfaßt, die im Zusammenhang mit Lieferanten, Herstellern oder Subunternehmern stehen.

Was leistet der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?

Wie jede Rechtsschutzversicherung übernimmt auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz die Kosten eines Rechtsstreites aus den versicherten Bereichen. Jedoch gilt überwiegend der Kostenschutz nur vor Gericht. Somit sind alle außer- und vorgerichtlichen Auseinandersetzungen nicht vom Versicherungsschutz erfaßt. Kostendeckung besteht ab Klageeinreichung vor Gericht.

Die derzeit gebotenen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz Tarife beinhalten – je nach Versicherer und Tarif – eine Selbstbeteiligung zwischen 150 Euro und 600 Euro. Zusätzlich ist ggf. ein sog. Mindeststreitwert zu beachten. Meist stellen diese Mindeststreitwerte jedoch keine Hürde im praktischen Leben dar, da bestimmte Gewerke schnell hohe Streitwerte erreichen können.

Welche gewerblichen Unternehmen können eine solche Rechtsschutzversicherung beantragen

Die Firmen-Vertrags-Rechtsschutzversicherung kann nur als Ergänzung zu einer bestehenden Firmenrechtsschutzversicherung beantragt werden. Zudem steht diese interessante Zusatzabsicherung leider nicht allen Gewerbefirmen bzw. Gewerbearten zur Verfügung. Für folgend genannte Gewerbebereiche ist eine derartige Absicherung über unseren Onlinerechner realisierbar:

1. Spezial Rechtsschutz für Hotel- und Gaststätten
2. Gewerbe des Einzelhandels
3. Unternehmen im Fitness- und Wellnessbereich
4. Spezial Rechtsschutz für Dienstleistungsunternehmen wie Frisöre, etc.
5. Spezial Rechtsschutz für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Unser Onlinerechner für den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz bietet Ihnen schnell und unkompliziert die Berechnung derartiger Tarife. Einfach den Gewerbebetrieb in der Berufsliste auswählen und sofern dieser vorhanden ist, kann auch der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz mitversichert werden.