Beratungsrechtsschutz in der Rechtsschutzversicherung

Der Beratungsrechtsschutz ist als Rechtsschutzbaustein in der Familien- oder Privatrechtsschutz enthalten. Wenn durch eine veränderte Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts eine anwaltliche Beratung erforderlich wird, kann der Beratungsrechtsschutz in Anspruch genommen werden.
In Familienrechtlichen Angelegenheiten, wie der Ehe-Scheidung, steht dabei ausschließlich dem Versicherungsnehmer der Beratungsanspruch aus der Rechtsschutzversicherung zu.

Ist jede Beratung vom Beratungsrechtsschutz erfasst ?

Neben den vorgannten Regelungen bei einer veränderten Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts, besteht ein Anspruch auf eine Beratung bei einem Anwalt vom Prinzip her immer dann, wenn die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich eintrittspflichtig wäre. Ist es doch Verständlich, dass jede Tätigkeit des Anwaltes mit einem Gespräch bzw. einer Beratung eröffnet wird.

Beispiel:
Eine Betriebskostenabrechnung wird Ihnen zu Ihrer Mietwohnung zugestellt. Da der geforderte Betrag sehr hoch erscheint, möchten Sie dies von einem Anwalt prüfen lassen. Sind derartige Streitigkeiten im Rahmen Ihrer Rechtsschutz ordnungsgemäß versichert, wird Ihnen Ihr Rechtsschutzversicherer in vielen Fällen den Weg frei machen, für eine anwaltliche Erstberatung. Besteht kein Rechtsschutzdeckung für diese Angelegenheit, so besteht i.d.R. auch kein Kostenschutz für den Weg zu einem Anwalt Ihrer Wahl.

Beratung auch in nichtversicherten Angelegenheiten

Immer mehr Rechtsschutzversicherungen bieten bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit einer telefonischen Rechtsauskunft durch spezielle Anwaltskanzleien an. Im konkreten Fall bedeutet dies, dass eine telefonische Rechtsauskunft bei der vom jeweiligen Versicherer speziell zur Verfügung gestellten Anwaltshotline in Anspruch genommen werden kann. Angefragt können vom Prinzip her alle privaten Rechtsgebiete, egal ob diese im Versicherungsvertrag mitversichert sind oder nicht.
Diese telefonische Hotline-Beratung stellt jedoch eine Serviceleistung der jeweiligen Rechtsschutzversicherung dar.

erweiterter Beratungsrechtsschutz

Viele Rechtsschutzversicherer bieten einen erweiterten Beratungsrechtsschutz an. So ist unter bestimmten – im Rechtsschutzvertrag geregelten – Bedingungen, eine anwaltliche Beratung bis zu einem bestimmten Kostenbetrag versichert.
So bietet die Concordia im Sorglos Tarif 2023 z.B. eine Beratung bei Urheberrechtsverstößen bis 500 € pro Kalenderjahr. Im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ist über die eingangs geschilderte Regelung generell Kostenschutz bis 1500 € auch für die außergerichtliche und gerichtliche Ebene gegeben.

Zwischenzeitlich sind die Leistungen im Rahmen eines erweiterten Beratungsrechtsschutzes sehr vielfältig – je nach Rechtsschutzversicherer und abgeschlossenen Rechtsschutz-Tarif – ausgestaltet. Den Nutzen dieser Versicherungsleistungen muss jeder selbst beurteilen. Aus unserer Sicht sind Kostenübernahmen von weit unter 1000 Euro oftmals nicht zielführend. In jedem Falle empfiehlt sich der Blick in das jeweils gültige Bedingungswerk.