Vertragsrechtsschutz Versicherung

Die neu erworbene Digitalkamera oder die Waschmaschine funktionieren nicht richtig? Mit dem Vertragsrechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht sind Streitigkeiten aus Verträgen des täglichen Lebens versichert. Das können sein:

  • Kaufverträge
  • Werk- oder Reparaturverträge
  • Reiseverträge
  • Dienst-Beförderungsverträge
  • bestimmte Darlehensverträge

Der allgemeine Vertragsrechtsschutz ist z.B. Bestandteil der Rechtsschutzversicherung im Privatbereich und Verkehrsbereich. Nach wie vor werden von Rechtsschutzversicherern Tarife geboten, bei denen eine Wartezeit von 3 Monaten im Vertragsrechtsschutz zu beachten ist.
Einige Gesellschaften, z.B. Rechtsschutz Union, Deurag oder Roland Rechtsschutz verzichten hier auf eine entsprechende Wartezeit.

Wo hilft der Vertragsrechtsschutz – ein Beispiel

Herr H. ist privat Rechtsschutz versichert und hat im Versandhandel einen Computer bestellt. Bei der Lieferung stellt dieser hässliche Kratzer am Produkt fest. Herr H. ist sauer und überweist statt 1.500 Eur nur 1.000 Eur.
Das Versandhaus ist jedoch der Meinung, dass diese Preisminderung zu hoch ist. Mehr als 250 € Preisminderung ist nicht drin.
Beide Parteien können sich nicht einigen und die Sache geht vor Gericht. Dort stellt ein Gutachter fest, dass es Herr H. tatsächlich übertrieben hat. Er muss 250 Euro an das Versandhaus nachzahlen. Seine Rechtsschutzversicherung zahlt die Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten von 545 Euro.

Ausgenommen vom Vertrags- und Sachenrechtsschutz sind z.B.

  • Streitigkeiten rund ums Baurecht
  • Streitigkeiten um Arbeitsverträge
  • Streifälle aus Verträgen rund um Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, Immobilien oder Wohnungen

Hier sind ggf. besondere Deckungen der jeweiligen Tarife zu beachten. Im Privatbereich greift der Vertrags- und Sachenrechtsschutz auch bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen.
Bei Klagen gegen die eigene Rechtsschutzversicherung werden allerdings die Kosten nicht übernommen.