Niemand ist vor Unfällen geschützt, es kann überall auf dem Globus vorkommen. Sei es im Urlaub, im Verkehr, im Haushalt, beim Sport oder auf den Weg zum Arbeitsplatz. Entgegen der Landes üblichen Anschauung, passieren die häufigsten Unfälle nicht auf Arbeit, vielmehr im privaten Umgebung und im Urlaub. Hiermit reicht die gesetzliche UV im Rahmen der Vorsorge auf keinen Fall aus.
Einmal gibt es die gesetzliche Unfall Versicherung sowie die private Unfall-Versicherung.
Die gesetzliche Unfall Versicherung zählt zu den Sozial-Versicherungen und die Inh. der gesetzlichen UV sind die Berufsgnossenschaften. Jeglicher Angestellte und Arbeitnehmer sind anhand der gesetzlichen Unfall-Versicherung versichert, die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz existiert während der Tätigkeit sowie auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstelle. Auch versichert, in der gesetzlichen Unfall-Versicherung, sind Auszubildende sowie Studenten und Kinder, welche den Kindergarten, eine Kindertagesstätte oder die Bildungsstätte besuchen.
Das Leistungspotenzial der gesetzlichen Unfallversicherung an Versicherte sind im grundlegenden medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Wiedereingliederung sowie Lohnersatz- bzw. Rückvergütungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente). Die medizinische Behandlung wird als Sachleistung eingewilligt; der behandelnde Doktor stellt eine Rechnung auf der Stelle an die verantwortliche Berufsgenossenschaft aus.
Die private UV jedoch bietet günstigen Versicherungsschutz im privaten ebenso wie im beruflichen Umfeld, rund um die Uhr und an jedem Ort der Welt.
Hauptleistung der privaten UV ist die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung. Kommt es zu einem Unfall bei dem bleibende Schäden verursacht werden, leistet die Unfall Versicherung die festgelegte Arbeitsunfähigkeitsleistung in Anlehnung an dem Maß der festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Nahe der Berufsunfähigkeitsleistung bieten Unfallversicherungen auch den Einschluß einer Übergangsleistung, Krankenhaustagegeld einschließlich Genesungsgeld sowie einer Todesfall Leistung an.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanspannung an Gliedmaßen oder Rücken ein Gelenk verrenkt wird oder Sehnen, Kapseln, Bänder oder Muskeln gezerrt oder zerrissen werden.
Keine Unfälle sind i. d. R. Schädigungen aufgrund von selbstverursachten Straftaten, psychischen Reaktionen, Kriegereignissen oder die Beteiligung an Motorrennen.
In den letzten Jahren führten viele Versicherer ausschlaggebende Optimierungen in ihren Unfallversicherungsbedingungen durch. In Folge dessen bieten etliche aktuelle Tarife auch Versicherungsschutz bei Unfällen hinsichtlich Infektionen, Bewusstseinstörungen oder Schlaganfall.
Letztere werden im Grunde mittels eine sogenannte Infektionskausel festgelegt. Dabei sind Krankheiten wie Borreliose und FSME durch Zeckenstiche als Unfall bewährt und werden je nach Bedingungswerk des jeweiligen Versicherers vergleichbar entschädigt.
Weitere Angaben finden Sie unter folgender Partnerseite