Eine richterliche Instanz ist ein Teil des Gerichtsverfahrensablaufs. Der überwiegende Teil der deutschen Gerichte besteht aus mehreren Instanzen in jeweils unterschiedlichen Gerichtszweigen. Dabei kann sich ein Rechtsstreit über mehrere Instanzen hinziehen. Es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren, das auch als Instanzenzug oder Rechtsmittelzug bezeichnet wird. Auf diese Weise kann die Entscheidung eines Gerichts auf Betreiben einer der beiden Prozessparteien durch ein höheres Gericht überprüft werden. Dies geschieht durch Einreichen eines sogenannten Rechtsmittels. Voraussetzung ist, dass der Rechtsweg gegeben ist und eines der drei Rechtsmittel – Berufung, Revision und Beschwerde – zulässig ist. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst das Zivilrecht und das Strafrecht. Sie beginnt beim Amtsgericht als erster Instanz und erstreckt sich über das Landgericht bis zum Oberlandesgericht. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es auch Fachgerichtsbarkeiten, zu denen die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit ihren jeweiligen Instanzenzügen gehören.