Ein Korrespondenzanwalt ist ein rechtlicher Vertreter, der zwischen dem Versicherungsnehmer, der Rechtsschutzversicherung und dem eigentlich zuständigen Rechtsanwalt vermittelt und den gesamten Schriftverkehr zwischen den am Rechtsstreit beteiligten Parteien abwickelt. Der Korrespondenzanwalt heißt auch Verkehrsanwalt und ist mit allen Einzelheiten des Rechtsstreits vertraut, da er mit dem prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt in direktem Kontakt steht und die rechtliche Vertretung vor Gericht nicht zu seinen Aufgaben gehört. Insoweit kommt er immer dann zum Einsatz, wenn der Rechtsschutzfall nicht in dem Gerichtsbezirk des Versicherungsnehmers, sondern weiter entfernt verhandelt wird.
Die Kosten für den Korrespondenzanwalt übernimmt die Rechtsschutzversicherung allerdings nur dann, wenn das verhandelnde Gericht mehr als hundert Kilometer vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt liegt.