Rechtsschutzversicherung Arzt Vergleich

Nachfolgend der Vergleich der Rechtsschutzversicherung Arzt und andere anerkannte Heilberufe.


Der Rechtsschutz für Ärzte ist unerlässlich, um sich gegen die vielfältigen rechtlichen Risiken abzusichern, die mit der Ausübung des ärztlichen Berufs oder auch eines anderen anerkannten Heilberufes verbunden sind. Dabei trägt ein effektiver Rechtsschutz zur beruflichen Sicherheit, aber auch zur Wahrung der Reputation. Im Falle von rechtlichen Auseinandersetzungen bietet er nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch professionelle Unterstützung, um anstehende versicherte rechtliche Probleme effizient zu lösen.

Welche Berufsgruppen sind in der Ärzte Rechtsschutz versichert ?

Die Absicherung nach der Ärzte Rechtsschutzversicherung gilt nicht nur für niedergelassene Ärzte. Der Heilberufe Rechtsschutz ist insbesondere auch für eine Vielzahl weiterer Berufsgruppen der Heilberufebranche sinnvoll.

Versicherbare Berufsgruppen sind beispielsweise:

  • niedergelassene Ärzte (Ärzte aller Berufsrichtungen)
  • Tierärzte
  • Therapeuten
  • Hebammen
  • Heilpraktiker
  • Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Masseure, Osteopathen
  • Logopäden
  • Psychologen, Psychotherapeuten

versicherte Personen in der Rechtsschutzversicherung Arzt

Der Versicherungsschutz im Rechtsschutzversicherung Arzt / Heilberufe-Rechtsschutz bezieht sich üblicherweise auf den im Antrag/Versicherungsschein genannten Inhaber der Praxis. Da diese Rechtsschutzversicherung meist als Paket geboten wird, sind auch die Familienangehörigen des Praxisinhabers mitversichert. Hier sind zu nennen: Ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner und die minderjährigen Kinder.

Über diesen Personenkreis hinausgehender Versicherungsschutz unterliegt der Gestaltungsfreiheit eines jeden Rechtsschutzversicherers und kann in den jeweiligen Versicherungsbedingungen erlesen werden.

Bestimmte Absicherungen dieser Rechtsschutzversicherung gilt auch für die in der Praxis angestellten Mitarbeiter in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Antragsteller.

Korrekte Anrechnung der Beschäftigten in der Ärzte Rechtsschutz

Die Anzahl der Beschäftigten ist in jeder Rechtsschutzversicherung für Ärzte entsprechende Kalkulationsgrundlage. Bis auf wenige Ausnahmen beruht die Angabe der Beschäftigten bei allen Versicherern auf mehr oder minder gleicher Grundlage:

  • 4 Teilzeitbeschäftigte (i.d.R. bis 30 Wochenstunden) entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 4 geringfügig Beschäftigte (i.d.R. 400 € Kraft) entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 4 Aushilfen entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 4 Heimarbeiter entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 2 Saisonarbeiter entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 2 Leiharbeitnehmer entsprechen 1 Vollzeitkraft
  • 2 Azubis entsprechen 1 Vollzeitkraft

mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner zählen in der Rechtsschutzversicherung für Ärzte nicht mit.

Rechtsschutzversicherung für Ärzte und Heilberufe

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten

Der Arbeitsrechtsschutz bietet in der Rechtsschutzversicherung Ärzte Versicherungsschutz für den Praxisinhaber (Versicherungsnehmer) in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber gegenüber seinen Angestellten Mitarbeitern.

Gleichzeitig besteht in der Rechtsschutzversicherung Ärzte auch Versicherungsschutz für Streitigkeiten aus nichtselbständigen Beschäftigungsverhältnissen der mitversicherten Familienangehörigen des Praxisinhabers.

Vertragsrechtlicher Schutz

Ärzte müssen regelmäßig Verträge abschließen, sei es mit Patienten, Lieferanten, Krankenkassen oder anderen Partnern. Die Praxis Rechtsschutzversicherung bietet hier Unterstützung, wenn es zu Streitigkeiten in diesen Vertragsverhältnissen kommt. Der im Vertrag bereits enthaltene sog. Praxis-Vertrags-Rechtsschutz, versichert die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung für Streitigkeiten aus Verträgen, die im direkten Zusammenhang mit der bezeichneten und versicherten Tätigkeit stehen.

Die auch als Berufsvertragsrechtsschutz bezeichnete Absicherung, gilt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen z.B. Honorarforderungen gegenüber Privatpatienten oder auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf eines medizinischen Behandlungsgerätes. Um Versicherungslücken zu schließen, ist eine Kombination mit dem Hilfsvertragsrechtsschutz und Nebenvertragsrechtsschutz ratsam.

Verwaltungsrechtlicher Schutz

Ärzte müssen sich oft mit behördlichen Vorgaben und Regulierungen auseinandersetzen. Bei Auseinandersetzungen mit Behörden, etwa in Bezug auf die Zulassung oder Berufsausübung, kann der Rechtsschutz essenziell sein.

Strafrechtlicher Schutz

Ärzte können im Rahmen ihrer Tätigkeit auch mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, zum Beispiel im Zusammenhang mit Vorwürfen der Fahrlässigkeit oder Verletzung von Berufspflichten. Ein umfassender Rechtsschutz kann hier die Kosten der Verteidigung übernehmen.

Absicherung hierfür bietet der Leistungsbaustein „Spezial-Straf-Rechtsschutz“ in der Rechtsschutz Ärzte. Es besteht Versicherungsschutz, sobald dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, so besteht Versicherungsschutz in der Rechtsschutz Ärzte, soweit es sich um kein Verbrechen handelt.

Versicherungsschutz besteht solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.