Ob in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit, im Ehrenamt des Sportvereines oder im privaten Bereich, schnell kann man sich einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt sehen. Die Behörden für die Strafverfolgung, wie Polizei, Zoll oder Steuerfahndung, müssen jedem Hinweis einer Straftat nach dem sog. Legalitätsprinzip nachgehen.  Dabei unterscheidet das deutsche Strafrecht Verbrechen – Taten, die mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder darüber bedroht sind und Vergehen – Taten, die mit einer geringeren Mindest-Freiheitsstrafe (weniger als 1 Jahr) oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Beispiele für Vergehen:
Diebstahl, Nötigung, Erpressung, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, Steuerhinterziehung, unerlaubter Umgang mit Abfällen, unerlaubter Handel mit Betäubungsmittel, Betrug

Beispiele für Verbrechen:
sexueller Missbrauch oder Nötigung, Meineid, schwere Körperverletzung.

Der in der Rechtsschutzversicherung automatisch mitversicherte Strafrechtsschutz schützt nur bei Vergehen, solange dem Versicherungsnehmer fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird.

Da für die Einleitung eines Strafverfahrens der bloße Vorwurf einer Tat ausreicht, können einem auch schnell schwere Vorwürfe treffen.

Hier hilft der Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR). Dieser kann als Zusatzbaustein zu einer Privatrechtsschutzversicherung oder einer Firmenrechtsschutzversicherung integriert werden und bietet von den meisten Rechtsschutzversicherern Versicherungsschutz bei Vergehen des Strafrechtes.

Jedoch versichern die meisten Versicherer im Spezial-Strafrechtsschutz nur strafrechtliche Vergehen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Wer sich z.B. in einem Ehrenamt engagiert, kann sich schnell unberechtigterweise dem Vorwurf einer Straftat ausgesetzt sehen. Um auch in solchen Fällen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen zu können, ist es ratsam, die Angebote der Rechtsschutzversicherer genau zu vergleichen.

So sichert beispielsweise die AUXILIA, der Roland Rechtsschutz, die Rechtsschutz Union oder D.A.S. neben dem beruflichen Lebensbereich auch das Ehrenamt und den Privatbereich, also alle Lebensbereiche, ab.

Was ist jedoch bei dem Vorwurf eines Verbrechens? Nur wenige Rechtsschutzversicherer bieten hier im Vorfeld über den SSR Versicherungsschutz.  So versichert die Auxilia auch beim Vorwurf von Verbrechen – Taten.

Eines ist jedoch bei allen Versicherern gleich: Bei einer vorsätzlichen Verurteilung entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. Demgegenüber übernehmen z.B. die Auxilia und D.A.S. auch die Kosten, wenn eine Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt und das Verfahren durch einen rechtskräftigen Strafbefehl abgeschlossen wird.

In der Regel sieht der Spezial-Strafrechtsschutz eine Kostenerstattung von Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten über den Rahmen des RVG vor.

Speziell für Unternehmen und Selbstständige besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer speziellen Strafrechtsschutz-Police für die unternehmerische Tätigkeit. Hier geht der Versicherungsschutz über die des Spezial-Strafrechtsschutzes hinaus.