Am 12. Januar 2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf des „Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ verabschiedet. Zwischenzeitlich bietet eine Vielzahl an Rechtsschutzversicherer die Mediation im Rahmen des Privatrechtsschutzes an.

Im Ergebnis von Umfragestudien wird bestätigt, dass viele Bürger in der Mediation eine echte Alternative zu Gerichtsprozessen sehen. Mehr als die Hälfte der Befragten sehen sich vor dem Gesetz nicht gleich behandelt und würden lieber einen Gerichtsprozess vermeiden.

Der Regierungsentwurf enthält z.B. folgende Reglungen

  • Festschreibung der Mediation in außergerichtliche, gerichtsnahe und gerichtsinterne Mediation
  • Realisierung an Zivil-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Verwaltungsgerichten
  • Einigung im Rahmen einer Mediation können für vollstreckbar erklärt werden

Derzeit gilt bei den privaten Rechtsschutzversicherungen in der Leistungsart Mediation keine frei Wahlmöglichkeit der Streitschlichter. Vielmehr werden diese von den Versicherern dem Kunden im Schadenfall entsprechend benannt. Aber auch der Leistungsumfang ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Hier ist jedem Interessenten ein Onlinevergleich von Privatrechtsschutzversicherungen zu empfehlen.