Steigende Kosten im Rechtsstreit
Am 12.3.2004 hat der Bundesrat dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zugestimmt. Dieses Gesetz löste die damals geltende Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Infolge dessen stiegen die Kosten für Anwälte, Notare, Gutachter und Gerichte. Seit dem 01.August 2013 ist nun die zweite Fassung des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes (2.KostRMoG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz führt zu einer weiteren Steigerung der Kosten im Rechtsstreit infolge der steigenden Gebühren von Rechtsanwälte, Notare, Gutachter und Gerichte.
Für Menschen, die juristische Unterstützung benötigen oder sogar in gerichtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden, bedeutet dies eine weitere Steigerung der finanziellen Belastung.
Die durchschnittlichen Rechtsanwaltsgebühren steigen, je nach Rechtsfall, um mindestens 14% bis über 19%. Aber auch die staatlichen Gerichtskassen verbuchen eine Gebührensteigerung von bis zu 20% für sich.
Somit bleibt der Abschluß einer preiswerten Rechtsschutzversicherung für viele Bürger weiterhin eine wichtige Entscheidung die persönlichen Versicherungsinteressen betreffend.
Kosten im Rechtsstreit bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
In mehr als 90% der Fälle endet eine Kündigungsschutzklage in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht durch Vergleich. Bei einem beispielhaften monatlichen Bruttoeinkommen von 3000 Euro errechnet
sich ein Gegenstandswert von 9.000 Euro. Hierraus ergeben sich allein auf Anwaltsseite Kosten im Rechtsstreit von +12%.
- vor 01.08.2013 = 1893 Euro
- nach 01.08.2013 = 2135 Euro
Somit muß in Zukunft auch bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit merklichen Kostensteigerungen gerechnet werden. Die Besonderheit bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht ist, dass beide
Parteien in erster Instanz die Kosten – unabhängig vom Ausgang des Prozesses – eigens zu tragen haben.
Kosten im Rechtsstreit bei Schadenersatzrecht
Nach einem Verkehrsunfall wird zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein Anwalt beauftragt. Dieser reicht nach außergerichtlicher Geltendmachung der Ansprüche Klage bei Gericht ein.
Das Gericht lässt daraufhin ein unfallanalytisches Gutachten von einem Sachverständigen erstellen. Der bezifferte Streitwert beträgt 7.000 Euro.
- vor 01.08.2013 = 3906 Euro
- nach 01.08.2013 = 4117 Euro
Die Umsetzung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes führt hier zu einer Steigerung der Kosten im Rechtsstreit für den Mandanten um 5%.
Ordnungswidrigkeit
Ob Geschwindigkeitsüberschreitung oder Verursachung eines Verkehrsunfalles – schnell wird gegen den Kraftfahrer ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Setzt die Verwaltungsbehörde beispielsweise ein Bußgeld in Höhe von 400,00 € fest, und gegen diesen Bußgeldbescheid wird Einspruch erhoben, ergeben sich bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht
folgende Kosten des Rechtsanwaltes.
- vor 01.08.2013 = 725 Euro
- nach 01.08.2013 = 850 Euro
Die Umsetzung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes führt hier zu einer Steigerung der Kosten für die Inanspruchnahme des Anwaltes um stolze 18%.
Kosten bei Sozialgerichtlicher Angelegenheit
Die folgende Beispielrechnung geht von einer Klage bei dem Sozialgericht aus. Streitgegenstand ist die Frage ob die Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente bezahlen muss.
Hierin entwickeln sich die Kosten des Anwaltes wie folgt:
- vor 01.08.2013 = 999 Euro
- nach 01.08.2013 = 1261 Euro
In den für viele Menschen existenziell wichtigen Streitigkeiten im Zusammenhang mit sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten zeigt dieses Beispiel eine Kostensteigerung von 27% auf.