Die Rechtsschutzart Sozialgerichts-Rechtsschutz kann notwendig werden, wenn man einen Prozeß vor dem deutschen Sozialgericht anstrebt,  weil z. B.

  • die gesetzliche Krankenversicherung,
  • die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft,
  • der Rentenversicherungsträger

nicht angemessen leistet.

Beispiel zur Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung:

Eine Mitarbeiterin stürzt im Treppenhaus ihres Arbeitgebers und verletzt sich dabei nicht unerheblich. Die Berufsgenossenschaft verweigert die Zahlung einer Unfallrente, da die Erwerbsfähigkeit nach deren Auffassung unter 20 % liege. Daraufhin beauftragte die Firma ihren Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung einer Unfallrente. Die Rechtsschutzversicherung übernahm im Rahmen der Sozialgerichts-Rechtsschutz Versicherung die Anwaltskosten in Höhe von ca. 900 € sowie auch die Kosten für ein ärztliches Gutachten 1.500 €.

Die Gerichtskosten bei Sozialgerichtsprozessen sind zwar niedrig oder fallen gar nicht an, aber die Kosten für Gutachter und Anwälte können sehr hoch ausfallen, da sich solche Prozesse oft über eine längere Zeit hinziehen.

Der Versicherungsschutz beginnt bei den meisten Versicherern erst mit dem Zeitpunkt des Prozessbeginns.
Einzelne Rechtsschutzversicherer übernehmen jedoch bereits den Kostenschutz ab dem Widerspruchsverfahren.

Der Sozialgerichts Rechtsschutz trägt z. B. die Kosten für folgende Streitfälle :

  • Streitigkeiten mit den Bundes- oder Landesversicherungsanstalten

Wenn ein Versicherter der BfA oder LVA nach Unfall oder Krankheit eine Rehabilitationsmaßnahme benötigt, um seine volle Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, haben die Versicherungsanstalten die Kosten dafür zu übernehmen. Sollte die Kostenübernahme abgelehnt werden, kann der Versicherte über ein Sozialgericht rechtliche Schritte einleiten.

  • Überprüfung von Bußgeldbescheiden der Berufsgenossenschaften

Wenn eine Berufsgenossenschaft Bußgelder verhängt, die als ungerechtfertigt angesehen werden, kann man diese vor dem Sozialgericht prüfen lassen.