Die Bedingungsanpassung in der Rechtsschutzversicherung bezeichnet die Anpassung von Vertragsbedingungen. Allerdings können Versicherungsverträge ohne Zustimmung beider Parteien während der Vertragslaufzeit nicht geändert werden. Anderes gilt für Versicherungsverträge mit einer besonders langen Laufzeit. Hier muss ausnahmsweise das Bedürfnis anerkannt werden, die Beiträge im Rahmen der Beitragsanpassung sowie die Bedingungen an veränderte Rahmenbedingungen anpassen zu können. Grundlage für die Bedingungsanpassung der Rechtsschutzversicherung können zwischen dem Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber vertraglich vereinbarte Anpassungsklauseln oder gesetzliche Bestimmungen sein.

Die Möglichkeit der Beitragsanpassung ist bei der Rechtsschutzversicherung separat in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.