Warum ist eine private Rechtsschutzversicherung empfehlenswert ?

Auf Grund der Kompliziertheit und Vielzahl der Gesetze und Verordnungen ist in einem modernen Industriestaat für den einzelnen Bürger eine private Rechtsschutzversicherung in vielen Bereichen zu empfehlen. Steht doch der Bürger oftmals einer Flut von Paragraphen meist hilflos gegenüber. Dabei betreffen Rechtsstreitigkeiten direkt und indirekt das eigene Vermögen und Geld.

Rechtsstreitigkeiten lassen sich nicht immer allein mit gutem Willen aus der Welt schaffen.
Nicht selten müssen Anwälte und Gerichte helfend tätig werden. Die dabei entstehenden hohen Kosten hilft eine private Rechtsschutzversicherung zu reduzieren, bzw. trägt diese.


Welche Kosten trägt die Rechtsschutz privat ?

Eine Rechtsschutz privat übernimmt die Kosten, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen erforderlich sind. Hierbei werden im Rahmen der Vertragsregelungen der Rechtsschutz privat Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung getragen. Hierzu zählen z.B.:

  • Anwaltskosten bei freier Anwaltswahl
  • Gerichtskosten
  • Zeugenauslagen
  • Sachverständigengebühren gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Auslagen des Gegners oder des gegnerischen Nebenklägers
  • mögliche Strafkautionsdarlehen

Welche Lebensbereiche sind im Privat Rechtsschutz Versicherbar ?

Alle wichtigen Lebensbereiche werden heute von der Privat Rechtsschutz im Rahmend der Versicherungsbedingungen erfaßt.
Zudem besteht bei den meisten Rechtsschutzversicherern sogar die Möglichkeit, genau diese Lebensbereiche individuell und je nach Lebensumstände in den Versicherungsschutz einzuschließen.
Folgende Bereiche sind in der Privat Rechtsschutz absicherbar:

  • Privatbereich (auch Familienrechtsschutz genannt)
  • Verkehrsbereich (z.B. als Fahrer von Kraftfahrzeugen)
  • Wohnungs- und Grundstücksbereich (für vom Antragsteller selbstbewohnte Einfamilienhaus, Eigentumswohnung oder Mietswohnung)
  • Arbeitsbereich (Absicherung nichtstelbständiger Beschäftigungsverhältnisse)
  • Strafrechtsschutz

Unser private Rechtsschutzversicherung Vergleich – Was kostet eine Rechtsschutzversicherung privat ?

Wer den Abschluß einer Privat Rechtsschutz in Erwägung zieht, wird z.T. hohe Preis- und Leistungsunterschiede feststellen. Hier ist guter Rat teuer. Unser privat Rechtsschutz Vergleich hilft Ihnen hierbei auf einfache Weise Licht in den Tarifjungel zu bringen.

Dabei werden führende Rechtsschutzversicherer und Testsieger in der Rechtsschutzversicherung privat aufgelistet und können direkt miteinander verglichen werden. Sondertarife wie auch Private Rechtsschutz Versicherungen mit hohen Nachlässen machen den Abschluss über unseren Privat Rechtsschutz Vergleich für viele interessant.

Bleiben weiterhin Fragen offen, besteht die Möglichkeit eines telefonischen Beratungsgespräches.

Macht in der privat Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung Sinn ?

In den Jahren vor 2005 war der Abschluß einer privat Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung üblich. Jedoch sind in den letzten Jahren die Aufwendungen der Versicherer im Schadenfall enorm gestiegen. Aber auch eine zunehmende Streithäufigkeit hat zu einer häufigeren Inanspruchnahme der Privat Rechtsschutzversicherung geführt.

Heute ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung zwischen 150 Euro und 300 Euro je Schadenfall, bei Abschluß einer Privat Rechtsschutz, nicht mehr wegzudenken. Zudem schlagen Prämiendifferenzen zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung mit bis zu 45% zu Buche. Einige Versicherer honorieren zudem Versicherungskunden mit schadenfreien Vertragsverläufen, indem die ursprünglich vereinbarte Selbstbeteiligung in der privat Rechtsschutzversicherung stufenweise reduziert wird.

Private Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit – Gibt es sowas ?

Diese Frage können wir in unseren private Rechtsschutzversicherung test mit JA beantworten. Jedoch gilt die Einschränkung der versicherten Lebensbereiche sowie der gewählten Versicherungsgesellschaft bzw. des gewählten Rechtsschutztarifes.

Wechseln Sie nahtlos bei gleichbleibenden Versicherungsumfang von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter gilt die neue Private Rechtsschutzversicherung – ohne Wartezeit.

Zudem ist der Neuabschluss – ohne Vorversicherung – einer privat Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit bei einigen Rechtsschutzversicherern zumindest dann möglich, wenn der Arbeitsbereich sowie der Wohnungs- und Grundstücksbereich nicht versichert werden soll.

Grundsätzlich sollte jedoch der Abschluss einer Privaten Rechtsschutz nicht erst erfolgen, wenn Streitigkeiten offen ersichtlich sind. Egal ob Privat Rechtsschutz ohne Wartezeit oder Privat Rechtsschutz mit Wartezeit – Wer sich an einer soliden Rechtsschutz Absicherung langfristig orientiert, hat mit den üblichen am Markt geltenden Wartezeiten keine Probleme.

Wann kann ein privater Rechtsschutz gekündigt werden ?

Es gibt die fristgemäße und außerordentliche Kündigungsmöglichkeit.

Ein privater Rechtsschutz kann z.B. nach Bekanntgabe einer Beitragserhöhung binnen Monatsfrist zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung gekündigt werden.

Sollte eine bestehende Absicherung nicht mehr benötigt werden, oder Sie orientieren sich langfristig nach einem neuen Privatrechtsschutz, dann kann ein privater Rechtsschutz üblicherweise mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsjahrende aufgekündigt werden.

Trotz aller moderner Möglichkeiten der Kommunikation, ist es angeraten, jede Kündigung schriftlich per Einschreiben dem Versicherer zukommen zu lassen.

Für Welche Personen bietet die private Rechtsschutz Versicherungsschutz ?

Die private Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz für Familien oder – als sog. Singlevertrag – auch nur für den Antragssteller.
In der private Rechtsschutz – Familienversicherung sind Ihr Ehe- oder Lebenspartner und natürlich Ihre lieben Kleinen mitversichert. Aber auch die volljährigen, unverheirateten Kinder – bei einigen Anbietern ohne Altersgrenze – sind mit Ihren Fahrzeugen (gilt für den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz) – und im Familienrechtsschutz auch im privaten und beruflichen Lebensbereich – mitversichert und zwar solange, bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben.

Einige Versicherer unterscheiden nach wie vor in ihren Tarifen zwischen Private Rechtsschutzversicherung für nichtselbstständig Tätige und Privatrechtsschutz für Selbständig Tätige. Unser Vergleich findet anhand Ihrer Eingaben jedoch den korrekten Tarif.