Erweiterter Strafrechtsschutz – Vorteilsaktion Roland Rechtsschutz
Polizei und Staatsanwaltschaft sind kraft Gesetz verpflichtet, jedem glaubhaften Hinweis auf eine begangene Straftat nach zugehen. Dabei ist es für den betroffenen egal, ob die Anschuldigung auf Grund eines Missverständnisses oder durch böse Absicht erfolgte. Meist benötigt der Betroffene in solchen Fällen die Hilfe eines spezialisierten Anwaltes. Mit dem Einschluß des erweiterten Straf-Rechtsschutzes in die […]