Deckungssumme Rechtsschutz
Die Deckungssumme der Rechtsschutz Versicherung ist der maximale Betrag, den der Versicherer im Schadensfall gemäß den vertraglichen Bedingungen aufzubringen hat.
Es wird zwischen zwei Arten differenziert, nämlich zwischen Schaden- und Summenversicherungen. Die Rechtsschutzversicherung gehört ebenso wie die Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung zur Schadenversicherung, bei der ein Deckungskapital zur Verfügung steht, bis zu dem die Versicherung im Schadensfall maximal einzutreten hat.
Welche Höhe der Deckungssumme ist sinnvoll?
Im Allgemeinen wird in der Rechsschutzversicherung eine Deckungssumme von 300.000 Euro, als für die meisten Streitigkeiten ausreichend, empfohlen. Handelt es sich jedoch um hohe Schadenersatzforderungen infolge von Personenschäden, dann können Anwalts-, Gerichts- und vorallem auch die Sachverständigenkosten in Summe schnell mehrere 100 000 Euro betragen. Hier hilft also eine Deckungssumme von nur 300 000 Euro kaum.
Zwischenzeitlich bieten jedoch sehr viele Rechtsschutzversicherer Versicherungssummen in Millionenhöhe oder sogar unbegrenzt an. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt einen dieser Versicherer. Preislich macht es kaum einen Unterschied, welche Höhe die Versicherungssumme in der jeweiligen Rechtsschutz ist.
Was noch zu wissen ist
Für Versicherungsnehmer ist auch wichtig zu wissen, dass gerichtliche Verfahren, die ursächlich miteinander zusammenhängen, wie ein Verfahren behandelt werden. Das bedeutet, dass die in der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Deckungssumme für alle Verfahren zusammen gilt. Insoweit ist vor allem bei teuren Rechtsprozessen – z.B. Arzthaftungsklagen – mit hohen Gesamtprozesskosten zu rechnen. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung ist daher zwingend zu prüfen.
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