Degenia Rechtsschutz

Die DEGENIA ist ein noch recht junges Unternehmen. 1998 in Bad Kreuznach gegründet, ging das Unternehmen mit diversen Sachversicherungs-Konzepten an den Start. Der Vertrieb der Versicherungskonzepte erfolgt vorrangig über Versicherungsmakler. Neben Hausrat-, Haftpflicht-, Gebäudeversicherungen, ist auch die DEGENIA Rechtsschutz zu einem weiteren Produkt des Unternehmens geworden.

Was die Gesellschaft auszeichnet

Ein besonderes Kennzeichen der DEGENIA ist neben dem sehr guten Versicherungsumfang der Deckungskonzepte, die Langfristigkeit der angebotenen Produkte. Absolut empfehlenswert dabei sind vorallem die Tarife in der Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung. Die Langfristigkeit zeigt sich insbesondere auch in der langjährigen Zusammenarbeit der DEGENIA mit den Versicherern, Alte Leipziger Versicherung und Gothaer Versicherung. Beide Gesellschaften sind Risikoträger der Sachprodukte und verantwortlich in der Schadenbearbeitung.
Diese Konstanz bei der Versichererwahl ist auf dem hart umkämpften Markt der Deckungskonzepte heute leider keine Selbstverständlichkeit mehr.

Im Jahr 2009 ging die DEGENIA mit einem eigenen Privat-Rechtsschutzkonzept in den Markt. Risikoträger sowie Ansprechpartner im Schadenfall war hier z.Z. die Rechtsschutz Union – Alte Leipziger Versicherung. Der Deckungsinhalt der gebotenen Tarife „Classic“ und „Premium“ ist in weiten Teilen mit dem Rechtsschutz-Tarif der Alten Leipziger Versicherung vergleichbar.

Später holte die DEGENIA als Risikoträger für ihre Rechtsschutzversicherung die ALLIANZ Versicherung mit an Bord. Dabei wechselte der Risikoträger von der Rechtsschutz Union zur Allianz Rechtsschutzversicherung.

Zwischenzeitlich wird eine Rechtsschutzversicherung durch die DEGENIA nicht geboten. Bereits abgeschlossene Verträge behalten jedoch Ihre Gültigkeit und werden schadentechnisch seitens der Allianz Rechtsschutzversicherung weiter abgearbeitet.

Folgende DEGENIA Rechtsschutztarife wurden geboten:

  • DEGENIA Rechtsschutz für Nichtselbständige gem. § 26 ARB

zur Absicherung des Privatrechtsschutzes für Nichtselbständige

  • DEGENIA Rechtsschutz für Selbständige gem. § 26 ARB

Absicherung des Privatrechtsschutzes für Selbständige und Freiberufler – jedoch ohne Rechtsschutz für den Unternehmensbereich

  • Vermieterrechtsschutz gem. § 29 ARB

Zur Absicherung des Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Gewerbeobjekten.