Doppelversicherung in der Rechtsschutz

Sofern der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen das gleiche Risiko bei verschiedenen Rechtsschutzversicherern versichert haben, spricht man von einer sog. Doppelversicherung.

Gründe für eine Doppelversicherung

Gründe, die zu doppelten Versicherungsschutz führen gibt es einige.
Zwei Partner ziehen in eine gemeinsame Wohnung. Beide besaßen bereits eigenständig für die zuvor bewohnte Wohnung jeweils eine Wohnungsrechtsschutz. Nach dem Bezug der gemeinsamen Wohnung besteht nun eine Doppelversicherung.

Schließt man während des Bestehens einer Verkehrsrechtsschutzversicherung eine weitere ggf. umfassendere Privat- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz ab, ist man im Verkehrsbereich ebenfalls doppelt versichert.

Wer eine Firmenrechtsschutzversicherung nach §28 abgeschlossen hat und nun auf der Suche nach einer reinen Privatrechtsschutz ist, sollte den Umfang seiner Firmenabsicherung überprüfen. In vielen Fällen ist hier auch der Privatbereich gleichfalls abgesichert und es besteht die Gefahr einer Doppelversicherung.

Was tun bei einer Doppelversicherung

Die Versicherungswirtschaft hat für solche Fälle Regelungen getroffen. Hierzu muß beiden Versicherern das Bestehen der Rechtsschutzversicherung inkl. der abgesicherten Risikobereiche angezeigt werden. Beide Rechtsschutzversicherer prüfen nun das Bestehen einer Doppelversicherung untereinander. Üblicherweise bleibt der Vertrag mit den älteren Rechten im Ergebnis bestehen.

Was geschieht bei einer Doppelversicherung?

Grundsätzlich ist eine Doppelversicherung in der Rechtsschutzversicherung nicht erlaubt und führt bei Bekanntwerden regelmäßig zum Versagen des Versicherungsschutzes bis hin zur Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer.

Dies kann dem Versicherungsnehmer im schlimmsten Falle sehr teuer zu stehen kommen. Bei Anfechtung des Vertrages müssen in deren Folge nun zu unrecht gezahlte Leistungen an den Versicherer zurück erstattet werden.

Keine Regel ohne Ausnahmen

Jedoch ist eine zumindest vorrübergehende Doppelversicherung nicht immer vermeidbar. In jedem Falle ist der Versicherungsnehmer bei Antragstellung verpflichtet den Rechtsschutzversicherer wahrheitsgemäß Auskunft über das gleichzeitige Bestehen weiterer Rechtsschutzversicherungen – auch bei den mitversicherten Personen – zu erteilen. In diesem Falle entscheidet dann der Versicherer über das Handling mit dem doppelt bestehenden Versicherungsschutz. So sind vorrübergehende Vertragsreduzierungen oder auch sog. Differenzdeckungen möglich.

Überprüfen Sie deshalb regelmäßig vor Abschluß einer Rechtsschutz, ob gleiche Risiken über einen bestehenden Vertrag bereits versichert sind. Führen Sie dann einen kostenlosen Rechtsschutzversicherungsvergleich bei uns durch. Unsere Onlinevergleiche sind einfach zu bedienen und innerhalb weniger Sekunden erhalten Sie ein Vergleichsergebnis aufgelistet.