Die einfachste Form der Rechtsschutzversicherung ist wohl mit dem Verkehrsrechtsschutz gegeben. Bei den meisten
Rechtsschutzversicherern finden Sie die Inhalte im §21 der Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen ARB geschrieben.
Zum versicherten Personenkreis gehören

  • Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fahrer und berechtigter Insasse der im Versicherungsschein bezeichneten Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger die zudem mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind
  • Versicherungsnehmer und sein ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder in ihrer Eigenschaft als

Der Verkehrsrechtsschutz gilt für Personen als

  • Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und Leichtkrafträdern
  • Fahrgast
  • Fußgänger und
  • Radfahrer

Versicherte Leistungsarten sind

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz

Überwiegend ist die Angabe der amtlichen Kennzeichen der versicherten Fahrzeuge erforderlich. Einige Gesellschaften versichern alle auf den Antragsteller polizeilich zugelassenen PKW zu einer Prämie. Zu nennen ist hier z.B. die Rechtsschutz Union.

Sind auf den Partner des Antragstellers ebenfalls Fahrzeuge polizeilich zugelassen, dann bieten die Rechtsschutzversicherer den sog. Familienverkehrsrechtsschutz an.
Hier sind dann alle Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger versichert.