Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung sind Auseinandersetzungen mit erbrechtlichem Hintergrund regelmäßig nicht abgedeckt. Tritt der Versicherungsfall im Erbrecht ein, werden meist nur die Kosten für eine Erstberatung übernommen, während nur wenige Versicherer auch die Kosten für die Vertretung vor Gericht übernehmen. Das gilt auch für die Kosten für den Schriftverkehr und für die Prozesskosten.

Allerdings ist der Streitwert bei erbrechtlichen Streitigkeiten regelmäßig hoch und kann sich aus unterschiedlichen Sachverhalten ergeben. Gestritten wird im Erbrecht beispielsweise dann, wenn es darum geht, eine Erbschaft anzutreten oder auszuschlagen. Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen ist auch, wenn der Pflichtteil am Erbe geltend gemacht oder ein Testament angefochten wird. Grundsätzlich orientiert sich der Streitwert an der Höhe des Erbes und steht damit in unmittelbarem Zusammenhang zu den Verfahrens- und Gerichtskosten. Aus diesem Grund und auch aufgrund einer möglichen langen Verfahrensdauer lehnen Rechtsschutzversicherer regelmäßig die Kostenübernahme für erbrechtliche Auseinandersetzungen ab.

Eine gesonderte Rechtsschutzversicherung für das Erbrecht gibt es nicht. Überwiegend versichert sind jedoch eine ausschließliche Erstberatung bei Kenntniserlangung der Veränderung der Rechtslage.

Deshalb ist es wichtig, sich anhand der Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu vergewissern, dass im Erbrecht zumindest einige über den Beratungsrechtsschutz hinausgehende Zusatzleistungen bestehen.