Allgemeine Rechtsschutz Versicherungsbedingungen – ARB

Die Allgemeine Rechtsschutz Versicherungsbedingungen (kurz: ARB) bilden die Grundlage für Rechtsschutzversicherungsverträge und definieren den Umfang, die Bedingungen und die Ausschlüsse des Versicherungsschutzes.

Entwicklung der ARB

Bis 1994 verwendeten alle Rechtsschutzversicherer einheitliche Bedingungen. So sind die ARB75 oder auch die ARB94 bei allen Versicherern einheitlich und standardisiert und mussten durch das zuständige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt werden.

Seit dem „3. Gesetz zur Durchführung der versicherungsrechtlichen Richtlinien des Rates der EG“ vom 21. Juli 1994 besteht auf Grund der Abschaffung der Genehmigungspflicht für Versicherungsbedingungen, die Möglichkeit, dass jeder Rechtsschutzversicherer seine individuellen Bedingungen vereinbart.
So definieren nach wie vor viele Rechtsschutzversicherer im §21ARB den Verkehrsrechtsschutz mit dem entsprechenden Versicherungsumfang. Die ADVOCARD Rechtsschutz weicht hiervon beispeilsweise jedoch ab und formuliert in ihren Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen im §21 den Baustein Privat -Rechtsschutz für Nichtselbständige und Selbständige.

Allerdings beruhen heutzutage die meisten ARB auf sogenannten Musterbedingungen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) in unregelmäßigen Abständen herausgibt. Aufgrund des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften weichen die Bedingungen der Versicherer voneinander ab.

Wesentliche Inhalte der Allgemeine Rechtsschutzversicherung Bedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Dieser Abschnitt enthält grundlegende Informationen zum Versicherungsvertrag, einschließlich der Definitionen wichtiger Begriffe und der Grundlagen des Vertragsverhältnisses. Dazu gehören:

  • Definitionen: Klärung zentraler Begriffe wie „Versicherungsnehmer“, „Versicherer“, „Versicherungsfall“ etc.
  • Vertragsparteien: Festlegung, wer als Versicherungsnehmer und Versicherer agiert.

2. Versicherungsumfang und Formen der Rechtsschutzversicherung

Hier wird der Umfang einer Rechtsschutzversicherung beschrieben. Dazu gehören:

  • Versicherte Rechtsgebiete: Auflistung der Bereiche, in denen der Rechtsschutz greift, wie beispielsweise Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Familienrecht usw.
  • Versicherte Leistungen: Beschreibung der Leistungen, die der Versicherer im Versicherungsfall erbringt, wie z.B. Übernahme von Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für Sachverständige und Zeugen.

3. Ausschlüsse

Dieser Abschnitt listet die Fälle auf, in denen kein Versicherungsschutz besteht. Typische Ausschlüsse sind:

  • Vorsätzliche Straftaten: Keine Übernahme von Kosten, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich eine Straftat begangen hat.
  • Bestehende Streitigkeiten: Ausschluss von Versicherungsfällen, die bereits vor Vertragsabschluss oder während der Wartezeit entstanden oder absehbar waren.
  • Berufsspezifische Risiken: Spezielle definierte Risiken, die z.B. mit bestimmten Berufen verbunden sind, können ausgeschlossen sein.

4. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

Die Obliegenheiten umfassen die Pflichten des Versicherungsnehmers, die er zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes erfüllen muss. Dazu gehören:

  • vertragliche Pflichten: z.B. pünktliche Zahlung der Versicherungsprämie, Meldung von Risikoänderungen
  • Mitwirkungspflichten: Der Versicherungsnehmer muss den Versicherer über den Eintritt eines Versicherungsfalls fristgemäß und rechtzeitig informieren und alle relevanten Informationen bereitstellen.
  • Schadensminderungspflicht: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

5. Leistungsarten

Hier werden die verschiedenen Arten von Leistungen beschrieben, die der Versicherer im Rahmen der Rechtsschutzversicherung anbietet:

  • Präventiver Rechtsschutz: Beratung und Unterstützung, bevor ein Rechtsstreit entsteht.
  • Rechtsschutz im Versicherungsfall: Übernahme der Kosten im Falle eines Rechtsstreits, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.

6. Prämienzahlung und Vertragsdauer

Dieser Abschnitt regelt die finanziellen Aspekte des Versicherungsvertrags:

  • Prämienzahlung: Regelungen zur Zahlung der Versicherungsprämie, einschließlich Fälligkeit und Zahlungsweise.
  • Vertragsdauer: Laufzeit des Vertrags, Möglichkeiten der Verlängerung und Kündigungsfristen.

7. Schlussbestimmungen

Abschließend werden allgemeine rechtliche Bestimmungen aufgeführt:

  • Gerichtsstand: Bestimmung des Gerichtsstandes für Streitigkeiten aus dem Versicherungsverhältnis.
  • Salvatorische Klausel: Regelung, dass die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen die Wirksamkeit des gesamten Vertrags nicht berührt.