Rechtsschutzversicherung für Beamte
Während das Recht der Arbeitnehmer in einer Vielzahl von Bestimmungen auf zahlreiche Gesetze verteilt ist, gibt es für Beamte ein eigenes Recht. Damit verbunden hat der Versicherte in der Rechtsschutzversicherung für Beamte auch besondere Absicherungen zu beachten.
Das Beamtenrecht unterscheidet sich in vielen Punkten wesentlich vom Arbeitsrecht und ist Teil des Verwaltungsrechts. Deshalb werden beamtenrechtliche Streitigkeiten auch nicht vor den Arbeitsgerichten, sondern vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen.
Anders als ein Arbeitnehmer ist ein Beamter ein Leben lang an seinen Dienstherrn gebunden, der gegenüber dem Beamten eine Fürsorgepflicht hat, während ein Beamter der Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn unterliegt.
Wo hilft eine Rechtsschutzversicherung für Beamte
Auf dem Arbeitsmarkt hat sich nicht nur die Situation für Arbeitnehmer verschlechtert. Beamte geht es nicht anders, und so werden auch ihnen angesichts leerer öffentlicher Kasse massive Einschnitte in ihre Rechtsstellung zugemutet. Deshalb kann es für Beamte wichtig sein, vorhandene Rechtspositionen nicht einfach aufzugeben, sondern zu verteidigen. Die Wehrhaftigkeit ist allerdings nicht nur mit Chancen, sondern auch mit Risiken verbunden, weshalb ein Verfahren gegen den Dienstherrn sorgfältig abgewogen werden sollte. Auch ein Beamter kann deshalb einen entsprechenden Rechtsschutz in Anspruch nehmen, um rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Das gilt unter anderem dann,
– wenn ein Beamter eine dienstrechtliche Beurteilung anfechten möchte,
– wenn es um Konkurrentenstreitigkeiten geht und ein Beamter bei der Beförderung übergangen wurde,
– wenn es um die Entlassung eines Beamten auf Probezeit geht oder
– wenn es um Dienstunfallrecht, um Versorgungsrecht, um Beihilferecht oder um Besoldungsrecht geht.
Das sind nur einige Beispiele, die belegen, warum Rechtsschutz auch für Beamte sinnvoll sein kann. Eine private Rechtsschutzversicherung bietet hier insbesondere über den Arbeitsrechtsschutz Kostenschutz auch Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.