Für den Arbeitnehmer bietet die Rechtsschutzversicherung konkrete Absicherungen im Arbeitsrechtsschutz.
Im Gegensatz zu einer selbstständigen Tätigkeit ist ein Arbeitnehmer abhängig beschäftigt. Das bedeutet, dass er in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist. Das gilt zum einen für die Arbeitszeit sowie bezüglich der Bindung des Arbeitnehmers an fremde Weisungen. Zu den Arbeitnehmern zählen z.B. Angestellte, Arbeiter und Auszubildende.

Die rechtliche Grundlage für das Beschäftigungs- beziehungsweise Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) normierte Arbeitsvertrag in der rechtlichen Ausgestaltung als Dienstvertrag. Während sich der Arbeitnehmer darin verpflichtet, seine fachliche Kompetenz und seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, verpflichtet sich umgekehrt der Arbeitgeber zu einer entsprechenden Entlohnung in Form des vertraglich vereinbarten Gehalts. Die Rechte und Pflichten werden durch die in verschiedenen Gesetzen verteilten arbeitsrechtlichen Bestimmungen normiert sowie durch die von Tarifparteien ausgehandelten Tarifverträge.

Die Unterscheidung zwischen abhängig Beschäftigten, Selbstständigen, Freiberuflern und anderen Beschäftigungsformen wird durch das Aufkommen neuer Beschäftigungsformen und Dienstleistungen immer schwieriger. Nach der Rechtsprechung ist derjenige als Arbeitnehmer beschäftigt, der

  • in einem persönlichen Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Arbeitgeber steht,
  • in seinem Arbeitsverhältnis an fremde Weisungen gebunden ist und
  • fremdbestimmte Arbeiten ausübt, auch wenn er die Möglichkeit hat, Zeit und Arbeit frei einzuteilen.

Aufgrund der Komplexität von Arbeit, der Vielfalt unterschiedlicher Beschäftigungsverhältnisse und der wachsenden existenziellen Bedeutung von Arbeit werden auch der Arbeitsrechtsschutz sowie der Strafrechtsschutz immer wichtiger.

Insoweit ist der Abschluss einer Arbeitsrechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers sinnvoll, der dem Arbeitnehmer die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen vor dem Arbeitsgericht ermöglicht und die Prozess- und Anwaltskosten trägt.