Eine Beendigung der Rechtsschutz Versicherungsverträge ist auf verschiedenen Wegen möglich.

Dazu gehört unter anderem die Beendigung der Rechtsschutzversicherung durch eine ordentliche Kündigung. Sie ist möglich zum Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode, mit der der Zeitraum eines Jahres gemeint ist. Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt bei einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig drei Monate vor Ablauf eines Jahres. Ist die Rechtsschutzversicherung an eine Mindestlaufzeit gebunden, kann das Versicherungsverhältnis erst danach ordentlich gekündigt werden.

Neben der ordentlichen Kündigung haben sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Gründe von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Voraussetzung ist sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Auf Seiten der Versicherer wird vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, wenn der Versicherungsnehmer in einem Jahr mehrere Schäden geltend gemacht hat.

Der Versicherungsnehmer hat unter anderem ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer ihn zu Unrecht verdächtigt, einen Versicherungsfall vorgetäuscht oder vorsätzlich herbeigeführt zu haben.

Der Versicherungsnehmer hat auch das Recht, den Abschluss eines Versicherungsvertrags anzufechten, wenn der Vertragsschluss aufgrund eines Irrtums oder einer arglistigen Täuschung zustande gekommen ist. Er kann außerdem den Versicherungsvertrag innerhalb der vereinbarten Frist widerrufen.