Beendigung der Rechtsschutzversicherung

Eine Beendigung der Rechtsschutzversicherung ist auf verschiedenen Wegen möglich.

Widerruf / Widerspruch

Der Versicherungsnehmer hat das Recht, den Abschluss eines Versicherungsvertrags zu widersprechen. Dieses Recht erlischt jedoch 14 Tage nach Zusendung aller vertragsrelevanter Unterlagen.

ordentliche Kündigung – häufigste Form der Beendigung der Rechtsschutz

Dazu gehört unter anderem die Beendigung der Rechtsschutzversicherung durch eine ordentliche Kündigung. Sie ist möglich zum Ablauf der jeweiligen Versicherungsperiode, mit der der Zeitraum eines Versicherungsjahres gemeint ist. Dieser ist jedoch i.d.R. nicht identisch mit dem Kalenderjahr.

Die Frist für eine ordentliche Kündigung beträgt bei einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig drei Monate vor Ablauf des Versicherunsjahres. Wenige Gesellschaften weichen hiervon ab und bieten eine monatliche Kündigungsfrist.
Ist die Rechtsschutzversicherung an eine Mindestlaufzeit gebunden, kann das Versicherungsverhältnis erst danach ordentlich gekündigt werden.

außerordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Neben der ordentlichen Kündigung haben sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Gründe von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Voraussetzung ist sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Auf Seiten der Versicherer wird vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, wenn der Versicherungsnehmer in einem Jahr mehrere Schäden geltend gemacht hat.

Der Versicherungsnehmer hat unter anderem ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung sich erhöht hat. Ebenso steht dem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall zu.

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