Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung

Die Wartezeit ist in der Rechtsschutzversicherung als ein wesentliches Vertragsmerkmal zu beachten. Das bedeutet, dass für bestimmte Leistungsarten Versicherungsschutz erst dann besteht, wenn der Rechtsschutzfall erst nach einer vertraglich vereinbarten Zeit nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist.

Mit der Vereinbarung von Wartezeiten wird vermieden, dass der Versicherungsvertrag erst dann abgeschlossen wird, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls bereits abzusehen ist.

Welche Wartezeiten es gibt

Regelmäßig beträgt die Karenzzeit nach Vertragsbeginn der Rechtsschutzversicherung drei Monate. Eine Ausnahme hierbei macht jedoch die NRV-Versicherung mit einer regelmäßigen Wartezeit von 2 Monate.

Welche Leistungsarten beinhalten eine Wartezeit

Nur bestimmte Leistungsbereiche in der Rechtsschutzversicherung sind mit einer Karenzzeit belegt. Dabei gibt es auf dem Rechtsschutz-Versicherungsmarkt hierzu keine einheitliche Regelungen. Übereinstimmend regeln alle Versicherer eine Wartezeit in den Leistungsbausteinen:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Immobilienrechtsschutz)

Alle anderen Leistungsbausteine der Rechtsschutzversicherung können in Abhängigkeit vom gewählten Tarif und Versicherer eine bedingungsgemäße Karenzzeit beinhalten.

LeistungsbausteinWartezeit
Schadenersatz-Rechtsschutznein
allgemeiner Straf-Rechtsschutznein
Disziplinar-/Standes-Rechtsschutznein
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutznein
Spezial-Straf-Rechtsschutznein
Steuer-Rechtsschutzmöglich
Sozial-Rechtsschutzmöglich
allgemeiner Beratungsrechtsschutznein
allgemeiner Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrechtmöglich
Firmen-Vertrags-/ Berufs-Vertrags- / Honorar-Rechtsschutzja
Opfer Rechtsschutznein
Arbeitsrechtsschutz ja
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzja
Verwaltungs-Rechtsschutzmöglich
Daten-Rechtsschutzmöglich
Rechtsschutz zum Gleichstellungsgesetz (AGG)ja
Wettbewerbsrechtsschutzja
Scheidungsrechtsschutz / Eherechtsschutzja, bis zu 3 Jahre
Unterhalts-Rechtsschutzja, bis zu 1 Jahr
Betreuungs-Rechtsschutzmöglich
Erb Rechtsschutzmöglich
Urheber-Rechtsschutznein
Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutzja
Vermögenschaden Rechtsschutzja
Bauherren Rechtsschutzmöglich

Wann auf Wartezeit verzichtet wird

Natürlich klingt es interessant, wenn der Versicherungsschutz also sofort mit Vertragsbeginn gegeben ist. Jedoch ist eine bedingungsgemäße Wartezeit bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung stets zu beachten.

Wechselt man jedoch zu einem neuen Rechtsschutzversicherer, verzichtet dieser jedoch auf eine erneute Sperrfrist für bisher bereits versicherte Risiken und Lebensbereiche. Bedingung hierfür ist der nathlose Wechsel von Versicherer A zu Versicherer B.

Beispiel:
Bisher war der Privatrechtsschutz mit Arbeitsrechtsschutz versichert. Der Vertrag endet durch Kündigung am 01.07.2023. Beim neuen Versicherer wird ebenfalls der Privatrechtsschutz mit Arbeitsrechtsschutz abgeschlossen. Der Vertragsbeginn sollte der 01.07.2023 sein, damit der neue Versicherer auf die Karrenzzeit verzichtet.

Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es somit nur, wenn der abgeschlossene Vertrag Leistungsbausteine beinhaltet, die generell beim jeweiligen Versicherer ohne eine Wartezeit belegt sind.