zum versicherten Personenkreis gehören:
- Versicherungsnehmer
- ehelicher oder im Versicherungsschein genannter Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre und bisher noch kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben
versicherbare Leistungsarten:
- Arbeitsrechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrechtsschutz
- Schadenersatz Rechtsschutz
- Gebäude- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz vor Gerichten
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungsrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
zusätzlich versicherbare Leistungen:
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte hinsichtlich Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und dessen Einrichtung
- Spezial Straf Rechtsschutz oder auch UniversalstrafRechtsschutz
- Firmenvertragsrechtsschutz – jedoch nur für ausgewählte gewerbliche Unternehmen
Kombination mit dem Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
damit werden folgende Bereiche abgesichert:
- Verkehrs-Bereich
- Privat-Bereich
- Berufs-Bereich (ohne beruflichen Vertrags-Rechtsschutz)
- Grundstücks- und Miet-Bereich (nur für selbst genutzte Objekte)
Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen, Selbstfahrervermietuunternehmen bilden in der Versicherbarkeit eine Ausnahme. Für diese Unternehmen ist i.d.R. ein separates Angebot abzugeben, da hier insbesondere der Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ein besonderes Risiko darstellt.
Nutzfahrzeuge mit einer Nutzlast über 4 t, Omnibusse über 9 Sitze, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen sind über den Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 gesondert zu versichern.
Man sollte sich vor Vertragsabschluss über die ARB des jeweiligen Versicherers informieren, da je nach Versicherer die vorgenannten Punkte variieren können.