zum versicherten Personenkreis gehören:

  • Versicherungsnehmer
  • ehelicher oder im Versicherungsschein genannter Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre und bisher noch kein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben

versicherbare Leistungsarten:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz
  • Schadenersatz Rechtsschutz
  • Gebäude- Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Daten-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten

zusätzlich versicherbare Leistungen:

Kombination mit dem Spezial-Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige

damit werden folgende Bereiche abgesichert:

  • Verkehrs-Bereich
  • Privat-Bereich
  • Berufs-Bereich (ohne beruflichen Vertrags-Rechtsschutz)
  • Grundstücks- und Miet-Bereich (nur für selbst genutzte Objekte)

Taxiunternehmen, Mietwagenunternehmen, Selbstfahrervermietuunternehmen bilden in der Versicherbarkeit eine Ausnahme. Für diese Unternehmen ist i.d.R. ein separates Angebot abzugeben, da hier insbesondere der Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 ein besonderes Risiko darstellt.

Nutzfahrzeuge mit einer Nutzlast über 4 t, Omnibusse über 9 Sitze, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen sind über den Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 gesondert zu versichern.

Man sollte sich vor Vertragsabschluss über die ARB des jeweiligen Versicherers informieren, da je nach Versicherer die vorgenannten Punkte variieren können.