Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte & Nebenvertragsrechtsschutz
Der Vertrags Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und Nebenvertragsrechtsschutz ist optional für den gewerblichen Rechtsschutz, auch Rechtsschutz für Selbständige genannt, als Leistungsart versicherbar und beinhaltet die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen im Zusammenhang mit Büroeinrichtungen, Werkstatträumen bzw. Investitionsgütern.
Was umfasst der Rechtsschutz für Nebenverträge
Es gibt – wie immer – und je nach Versicherer – einige inhaltliche Unterschiede bei den gebotenen Rechtsschutzversicherungen für Hilfsgeschäfte bzw. Rechtsschutz für Nebenverträge. Hier hilft der Blick in das jeweilige Bedingungswerk der abgeschlossenen Versicherung.
In vielen Fällen bietet der Nebenvertrags- und Hilfsverträgerechtsschutz jedoch Schutz bei Streitigkeiten in folgenden Angelegenheiten:
Verträge rund um Hilfsgeschäfte
Hilfsgeschäfte sind Tätigkeiten des Unternehmens, die die Haupttätigkeit mit sich bringt, jedoch nicht den eigentlichen Gegenstand des Unternehmens bilden. Betroffen sind Verträge, welche in Zusammenhang mit den Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und deren Einrichtung stehen, also nicht dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen.
Nur mit wenigen Ausnahmen sind auch Auseinandersetzungen aus berufsspezifischen Verträgen mitversichert.
Dienstleistungsverträge
Hier besteht Kostenschutz bei Streitigkeiten aus den berufsspezifischen Hilfsgeschäften und bei den eingekauften Dienstleistungen. Dies können beispielsweise sein: Catering, Aktenentsorgung, Werbedienstleistungen, Messe- und Eventmanagement
Verträge rund um Investitionsgüter
Die Rechtsschutz hilft bei der Wahrung Ihrer Unternehmensinteressen in unmittelbarem Zusammenhang mit Investitionsgütern etwaiger Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Wertstatträumen und deren Einrichtung.
Versicherungsschutz besteht somit bei Streitigkeiten aus Verträge über Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von Werkzeugen, Einrichtungen, Maschinen, Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen
sowie dazugehöriger Software.
Schadenbeispiele zum Rechtsschutz für Hilfs- und Nebenverträge
Beispiel: Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Die Inhaberin eines Blumenladens bekommt die bestellten Regale für ihren Laden geliefert. Jedoch muß sie feststellen, dass die Regale nicht den vereinbarten Maßen entsprechen. Nachdem sie dies reklamiert hat, erhält sie eine neue Lieferung. Diese Regale haben jedoch wieder nicht die richtigen Maße. Daraufhin möchte sie den Kauf rückgängig machen und fordert den Kaufpreis von 550 € zurück. Der Lieferant möchte allerdings nur Minderung. Es kommt zum Rechtsstreit, den die Inhaberin des Blumenladens gewinnt. Im Falle des Unterliegens wäre sie von den Kosten in Höhe von ca. 380 € von der Versicherung freigestellt worden.
Beispiel: Verträge rund um Investitionsgüter
Ein Zahnarzt muss seinen Behandlungsstuhl neu erwerben. Nach der Lieferung und dem Einbau stellt der Zahnarzt einen Fehler am Stuhl fest, der diesen für die Nutzung im täglichen Praxis-Leben ausschließt. Der für die Installation zuständige Dienstleister lehnt eine Reparatur ab. Letztendlich sieht sich der Zahnarzt gezwungen einen Rechtsanwalt zur Klärung der Angelenheit ein zu schalten.
Der Stuhl zählt zu den Investitionsgütern, da ohne Zahnarzt-Stuhl der Zahnarzt nicht arbeiten kann.
Kosten und Umfang des Hilfsvertrags-Rechtsschutzes
Kosten
Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen kann der Nebenvertragsrechtsschutz als zusätzliche Option in den Firmenrechtsschutz mit eingeschlossen werden. Je nach Mitarbeitergröße des zu versichernden Unternehmens, erhält man derartigen Versicherungsschutz bereits ab ca. 130 Euro pro Jahr.
Versicherer, wie die ARAG schließen diesen Rechtsschutz bereits beitragsfrei in die Grundabsicherung mit ein.
Umfang
Vergleichbar zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz bieten auch im Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, die einen Versicherer nur Kostendeckung ab Klage vor Gericht. Dem stehen die besseren Tarifgestaltungen z.B. der ARAG oder Roland-Rechtsschutz gegenüber. Hier gilt Kostenschutz bereits außergerichtlich.
Auch in Hinblick auf die maximal übernommenen Honorare und Gebühren eines Rechtsstreites, gibt es Unterschiede im Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte. Während ÖRAG Kostenschutz bis zur Höhe der Versicherungssumme bietet, definiert ARAG z.B. max. 10 000 Euro als Obergrenze innerhalb des erweiterten Vertrags-Rechtsschutzes für eingekaufte Dienstleistungen sowie Produktionsmaschinen.