Beim Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz wird unterschieden zwischen Vergehen im Verkehrsbereich und anderen Ordnungswidrigkeiten. Im verkehrsrechtlichen Bereich besteht Deckung auch bei nur vorsätzlich begehbaren Vergehen. Jedoch nicht vom Versicherungsschutz erfasst sind seit den ARB94 sog. Halte- und Parkverstöße.
Wie in der Rechtsschutzversicherung üblich, müssen alle vom Versicherer bezahlten Kosten, bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz zurückgezahlt werden.

Bei allen anderen Ordnungswidrigkeiten besteht Deckung für Vergehen, die nur fahrlässig begangen werden können. Wird man wegen Fahrlässigkeit angeklagt, dann aber wegen Vorsatz verurteilt, müssen ebenfalls die geleisteten Zahlungen vom Versicherer zurückerstattet werden.

Beispiel im Verkehrsbereich:

Dem Versicherungsnehmer wird vorgeworfen, auf der Autobahn 45 km/h zu schnell gefahren zu sein.
Neben einer Geldbuße – erhält er drei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Der Versicherungsnehmer bestreitet die Geschwindigkeitsübertretung und beauftragt seinen Anwalt zur Prüfung eines möglichen Messfehlers.
Die Kosten des gerichtlich veranlassten Sachverständigenverfahrens belaufen sich auf etwa 700 Euro.

Schließlich kann festgestellt werden, dass eine deutlich geringere Geschwindigkeitsüberschreitung vorlag, als die gemessene.
Im Ergebnis des Gerichtsprozesses blieb es bei einer ausschließlichen Geldbuße ohne Fahrverbot.

Die Kosten des Rechtsanwaltes sowie die Gerichtskosten (einschließlich der Kosten des Sachverständigen), in Höhe von 1400 Euro, übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Beispiel Unternehmensbereich

Ein Restaurantbesitzer betreibt ein Restaurant in der Fußgängerzone. Davor sind Tische und Stühle aufgestellt. Er erhält einen Bußgeldbescheid, worin ihm vorgeworfen wird, die Tische und Stühle unerlaubt in der Fußgängerzone zur Erweiterung seines Lokals aufgestellt zu haben. Nachdem der Einspruch seines Rechtsanwaltes gegen den Bescheid zurückgewiesen wurde, beauftragte er seinen Anwalt mit der Klage. Der Restaurantbesitzer unterliegt auch im gerichtlichen Verfahren. Seine Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Kosten in Höhe von 700 Euro.