In den letzten Jahren häuften sich die Streitfälle zwischen Arbeitgeber und ihren Mitarbeitern. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass es in diesem Jahr fast 70000 Streitfälle gibt, das sind 20 % mehr als im Vorjahr.
Wenn’s Ärger im Job gibt, führt an einem Richter meist kein Weg vorbei – dann ist man als Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung immer gut beraten, damit man im Rechtsschutz Streitfall nicht selber auf den Kosten sitzen bleibt. Denn vor dem Arbeitsgericht zahlt man in der ersten Instanz die Kosten selbst, auch wenn man gewinnt. Ist man dann finanziell nicht in der Lage, diese aufzubringen, ist das wiederum für den Arbeitgeber ein willkommenes Druckmittel. Es ist ein Irrglaube, dass ein Betriebsrat im Streitfall den Arbeitnehmer rechtlich vertritt, er kann ihn lediglich beraten.
Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man dagegen weitestgehend ohne finanzielle Risiken prozessieren.
Seit kurzer Zeit bietet die Roland-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Familien oder auch Singles einen sehr günstigen Privat- und Verkehrsrechtsschutz für nur 99 Euro pro Jahr an.
Vorerst gilt dieses Angebot bis September 2010. Nicht versichert ist der sog. Arbeitsrechtsschutz. Es ist also Nichtselbständigen nicht möglich, mit dieser Rechtsschutzversicherung Streitigkeiten aus aktiven Beschäftigungsverhältnissen – z.B. das Einreichen einer Kündigungsschutzklage – zu begegnen.
Für diejenigen, die auf diese Absicherung verzichten können, stellt dieses Angebot bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro je Rechtsschutzfall eine interessante Absicherung beim Roland Rechtsschutz-Spezialversicherer dar.
Bei vielen Rechtsschutzversicherern inzwischen zu guten Ton gehörend, ist auch hier eine telefonische Beratung zu Rechtsfragen des privaten Lebensbereiches integriert.
Ebenfalls über diesen Tarif Versicherungsschutz im Privatbereich können selbständige Personen bis zu einem Jahresumsatz von 50 000 Euro beantragen.
Studienplatzklagen führen zu exorbitanten Kostensteigerungen in der Rechtsschutzversicherung. Nach Mitteilung einzelner Rechtsschutzversicherungen werden regelmäßig bis zu 20 Universitäten gleichzeitig verklagt.
Aus den daraus resultierenden hohen Prozesskosten und der Tatsache, dass diese Streitigkeiten nur eine kleine Gruppe von Versicherten betrifft, schließen immer mehr Versicherer Streitigkeiten im Zusammenhang mit Studienplatzvergabe aus.
Weiterhin versichert bleiben jedoch bei vielen Versicherern im Rahmen des allgemeinen Verwaltungsrechtsschutzes weiterhin Streitigkeiten, z.B. wegen einer nicht nachvollziehbaren Prüfungsentscheidung.
Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang das Bedingungswerk der jeweiligen Rechtsschutzversicherer genau zu studieren.
Beachtliche Erfolge verzeichnet das aus den USA stammende Mediationsverfahren, zu gut deutsch Schlichtungsverfahren, bei Streitigkeiten der Parteien z.B. im Familienrecht unter der Leitung eines Mediators.
Rechtssprechung im herkömmlichen Sinne erfolgt nicht. Es wird im Sinne der Mediation ein Weg für einen Kompromiss gesucht und gefunden. Das Recht wird besprochen, beide Parteien sollen dann den Weg für ihre individuellen Probleme finden.
Die Diskussion zu Mediationsverfahren erfuhr durch den Erlaß der europäischen Mediationsrichtlinie im Mai 2008 neuen Aufwind. Wichtige Fragen des Verhältnisses von Mediations- und Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten in Handels- und Zivilkonflikten werden in dieser Richtlinie geregelt. Ein nationales Mediationsgesetz wird noch in diesem Jahr als Referentenentwurf vorliegen.
Im Raum Niedersachsen sind mit mehr als 500 Modellprojekten in der Mediation Erfolgsquoten von 90% bei 75% der Fälle erzielt worden.
Gerichtsverfahren könnten vermieden oder abgekürzt werden. Mediation ist in allen Rechtsgebieten, wie Familien- und Sozialkonflikten, aber auch bei Arbeits- oder Finanzstreitigkeiten als Lösungsinstrument anwendbar. Beide Parteien werden in der Regel mit dem Ergebnis der Schlichtung zufrieden sein. Gewinner oder Verlierer wie in der klassischen Rechtssprechung gibt es nicht. Man hat sich geeinigt, ist einen Kompromiss eingegangen.
Die streitenden Parteien entscheiden selbst, ob für sie ein Gerichtsverfahren oder Mediation in Frage kommt. Ist nach aktiver und eigenverantwortlicher Aufarbeitung des Streitfalls mit Hilfe eines Konfliktmanagement im Sinne des unabhängigen Mediators keine Lösung in Sicht, können sie jederzeit entscheiden die Mediation abzubrechen und sich für ein Gerichtsverfahren entscheiden.
Im Interesse des Kunden wird Mediation als Rechts- und Serviceleistung als Zusatzbaustein in Rechtsschutzversicherungen eine große Rolle spielen.
Die Ideal Versicherung – Spezialversicherer für Kunden der Altersgruppe ab 40. Lebensjahr, hat speziell für deren Bedürfnisse eine neue eigene Rechtsschutzversicherung entwickelt.
Bei Rechtsstreitigkeiten aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen oder geringfügiger Beschäftigung bietet die Privatrechtsschutzversicherung auch Sicherheit.
Zusatzbausteine gibt es für Verkehrsrechtschutz ebenso wie für noch voll Beschäftigte den Berufsrechtsschutz. So stehen verschiedene Kombinationen zur Verfügung.
1. Der Privat- und Wohnungsrechtschutz,
2. als Zusatzbaustein der Berufsrechtsschutz, oder
3. der Verkehrsrechtsschutz.
Es wird umfassender Schutz und unbegrenzter Deckungssumme bei einer Selbstbeteiligung von 150 oder 250 Euro gewährt. Auf Reisen bis zu drei Monaten weltweit, ist der Kunde bei rechtlichen Streitigkeiten mit bis zu 100.000 Euro abgesichert. Es gibt Hilfe bei der Suche eines deutschsprachigen Anwalts Kostenübernahme für Übersetzungen.
Beliebig oft kann eine kostenlose telefonische Erstberatung zu allen Rechtsfragen genutzt werden. Unabhängige Anwälte stehen dafür rund um die Uhr zur Verfügung. Eine Beratung gibt es auch zu allen nicht versicherten oder nicht versicherbaren Bereichen.
Zudem erfolgt eine Vermittlung von Anwälten in Kundennähe eine sofortige Deckungszusage.
Kosten werden erstattet für Rechtsbeistand im vorgerichtlichen Widerspruchsverfahren bei Problemen mit der Anerkennung der Pflegestufe bei Eltern. Bei verminderter Mobilität des Versicherten werden die Kosten der Anwälte für Fahrten ins Pflegeheim oder Krankenhaus übernommen, Streitigkeiten mit der gesetzlichen Rentenversicherung werden geklärt.
Die Leistungskomponente Internet –Vertragsrechtsschutz ist ebenfalls im Produkt enthalten. Die Unbegrenzten Möglichkeiten im Internet bieten vielfältigen Spielraum für Betrügereien, Ein Rechtsbeistand tut dann gut.
Rechte als Nebenkläger, weil man unbeteiligt Opfer einer Straftat wird, werden juristisch durchgesetzt – ohne Zusatzprämie.
Strafkautionen werden für bis zu 100.000 Euro als zinsloses Darlehen gestellt.
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert, Ehe- oder Lebenspartner, eigene minderjährige Kinder sowie volljährige in der Erstausbildung, Enkelkinder – bei den Großeltern lebend, und auch allein stehende Elternteile mit ab Pflegestufe II.
Die DEURAG hat eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Firmen, Freiberufler und Selbstständige entwickelt und umfasst für die erwähnten Berufsbereiche den Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz zum Paulschaltarif. Für privat und beruflich genutzte Immobilien steht auch der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz mit Sicherheit für den Geschäftskunden, seiner Familie und seinem Unternehmen zur Verfügung. Als Zusatzpaket bietet die DEURAG den Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen und betrieblichen Bereich an, sowie kann auch der so genannte Berufs-Vertrags-Rechtschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungsverträge gewählt werden.
Mit dem Regress-Rechtsschutz und Berufs-Vertrag-Rechtsschutz gibt es auch für den medizinischen Bereich wie Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker sowie Optiker, Hörgeräteakustiker oder dem ambulanten Alten- und Krankenpflegedienst eine besondere Berufs-VertragsRechtschutzversicherung.
Eine Service-Leistung bei der DEURAG ist die telefonische Beratung mit kompetenten und unabhängigen Anwälten. Ohne Mehrbeitrag geht es dabei oft um die präventive Beratung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rechtsgebiete, für die telefonische Beratung in Anspruch genommen wird, versichert sind oder überhaupt versicherbar sind. Im Handels- und Gesellschaftsrecht können Geschäftskunden telefonische Beratung erfahren, obwohl es für dieses Rechtsgebiet keine Rechtsschutzversicherung gibt.
Die Service-Leistung „Auskunft Plus“ bietet für Selbstständige und Gewerbetreibende mit einer Rechtsschutzversicherung bei der DEURAG, die Möglichkeit professionelle Wirtschaftsauskünfte von über 40 Millionen Unternehmen und Privatpersonen in Deutschland abzufragen und das während der gesamten Geschäftsbeziehung.
Im Rahmen einer abgeschlossenen Vermieterrechtschutzversicherung werden auch Auskünfte über die Bonität eines zukünftigen Mieters gegeben.
Die Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung ist bei den meisten versicherern begrenzt, was ab einer Mindestversicherungssumme von 350 000 Euro aber unproblematisch ist.
Bei einem Zivilrechtsstreit mit einem Streitwert von 3 Mio Euro beträgt das Gesamt- Prozess-Kostenrisiko für einen erfolglos durch 3 Instanzen geführten Prozess ca. 360 000 Euroo.
Streitigkeiten mit so hohen Gegenstandswerten sind recht selten und betreffen meist Rechtsgebiete, die eh nicht versichert sind. (z.B. Gesellschaftsrecht).
Interessant sind derart hohe Streitwerte eher im Bereich der Schadenersatzforderung, z.B. bei Personenschäden nach einem Verkehrsunfall mit dauerhafter Gesundheitsschäden.
Im Bereich Sachschäden und Personenschäden bieten einige Versicherer, die im Allgemeinen eine begrenzte Versicherungssumme im Bedingungswerk beankert haben, über Spezialklauseln höhere bzw. unbegrenzte Versicherungssummen.
Fast alle Rechtsschutz-Versicherer sind in eine Versicherungsgruppe oder einen Konzern integriert. Eine Rechtschutzversicherung, wie die AUXILIA bietet dem Maklerkunden ein beruhigendes Gefühl, für den Fall, dass dem Kunden von seiner Versicherung ihm zustehende Leistungen vorenthalten werden.
Sollte der Kunde gegen seine Berufsunfähigkeits-, Unfall oder Krankenversicherung vorgehen müssen, so kann es von Vorteil sein, einen Rechtsschutzversicherer wie die AUXILIA zu haben, die keine Konzernverbindungen zu dem entsprechenden Versicherungsunternehmen hat.
Die zunehmende Prozessfreudigkeit birgt das Risiko der stetig steigenden Prämien. Die AUXILA bietet eine Kombination von Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz mit dem Zusatzpaket Rechtsschutz rund um die Immobilie und dem Spezial-Straf-Rechtsschutz geschaffen. Trotzdem können die Prämien günstig kalkuliert werden.
Möglich ist das unter anderem durch eine schlanke Verwaltung im Unternehmen. Ein umfassender Versicherungsschutz bedeutet nicht zwangsweise mehr Streitigkeiten.
Im gewerblichen Bereich bietet die AUXILIA verschiedene Produkte und Kombinationsmöglichkeiten.
So kann für jede Berufsgruppe ein Produkt gewählt werden das im jeweiligen Bereich den größtmöglichen Schutz bietet. Damit werden die berufs- bzw. branchenspezifischen Risiken im gewerblichen Rechtsschutz abgedeckt.
Im Unternehmen sind die Abläufe in den einzelnen Abteilungen, Vertragsverwaltung, Rechnungswesen und besonders die Leistungsabteilung speziell ausgerichtet auf den ungebundenen Vermittler.
Nur etwa 40% aller Haushalte in Deutschland sind rechtsschutzversichert.
Wirtschaftskrise an den Arbeitsgerichten angekommen
Nachdem in den zurückliegenden Jahren eine Beruhigung an den Märkten und ein Rückgang der Streitigkeiten im Arbeitsrechtsschutz zu verzeichnen war, müssen im Verlauf der Wirtschaftskrise die
Rechtsschutzversicherer einen deutlichen Anstieg der Arbeitsrechtsschutz Schadenfälle konstatieren.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rechnet im Jahr 2009 mit bis zu 680.000 Arbeitsrechtsschutzfällen – eine Zunahme von fast 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008.
In diesem Zusammenhang wird mit Aufwendungen von rund einer halben Milliarde Euro – gut 30 Prozent mehr als in 2008 – gerechnet.
In der ersten Instanz tragen bei Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten beide Parteien – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die Kosten des Rechtsstreites. Hier ist der Abschluss einer entsprechenden
Rechtsschutzversicherung angeraten, denn das Kostenrisiko jedes fünften Arbeitsrechtsschutzfalles beträgt mehr als 2000 Euro. (laut Berechnung des GDV)
Der Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ist jedoch bei den meisten Anbietern mit einer Wartezeit von 3 Monaten im Arbeitsrechtsschutz verbunden. Aus diesem Grunde sollte frühzeitig
Versicherungsschutz beantragt werden.
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