In dieser Leistungsart sind grundsätzlich alle verkehrsrechtlichen Verwaltungsangelegenheiten versichert.
Dieser kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden:

  • Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches
  • Erlassung einer Anordnung zur Nachschulung
  • Einleiten eines Widerspruchverfahrens gegen die Verwaltungsbehörde mit anschließendem Entzug der Fahrerlaubnis im Verwaltungsgerichtsprozess

Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten ist Bestandteil des Verkehrsrechtsschutzes und des Fahrzeugrechtsschutzes.

Beispie zum Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten:

Nach einer Trunkenheitsfahrt wird dem Versicherungsnehmer der Führerschein entzogen. Obwohl die durch das Gericht festgesetzte Führerscheinentzugszeit abgelaufen ist, weigert sich die Verwaltungsbehörde, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Behörde verweist auf das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Der Versicherungsnehmer ist mit dem Verkehrsrechtsschutz rechtsschutzversichert und hat großes Interesse, dass er seine Fahrerlaubnis wider erhält. Der beauftragte Rechtsanwalt erreicht die Aushändigung der Fahrerlaubnis gegen Auflagen. Die RechtsschutzVersicherung übernimmt die Gesamtkosten in Höhe von fast 1.200 Euro.

Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind alle Verfahren, die nicht ausschließlich dem Bereich Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zuzuordnen sind, wie z.B. das Abschleppen eines Fahrzeuges aufgrund von Falschparkens im Park- oder Halteverbot.

In älteren Verträgen wird diese Leistungsart auch Führerschein-Rechtsschutz genannt.