Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz ist auf besondere Berufsgruppen ausgerichtet. Bei dienstlichen Verfehlungen von Beamten, Notaren, Richtern und Soldaten kommt das Disziplinarrecht zur Anwendung – bei Architekten, Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten und Steuerberatern regelt das Standesrecht Berufs- und Standespflichten. Diese Berufsgruppen unterliegen besonderen Vorschriften ihres Standes.
Schadenbeispiel Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz:
Gegen einen Zahnarzt wird bei der Zahnärztekammer ein standesrechtliches Verfahren wegen standeswidrigen Verhaltens eingeleitet. Die Kammer ist der Auffassung, dass die Internetpräsenz gegen das berufsrechtliche Werbeverbot verstößt und mit dem Standesrecht nicht vereinbar ist. Die Kammer beantragt beim Landesgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Der Zahnarzt ist rechtsschutzversichert und beauftragt seinen Rechtsanwalt, dieser einstweiligen Verfügung entgegenzutreten. Das Landesgericht hat dem Antrag der Kammer nur teilweise entsprochen und daraufhin haben beide Parteien Berufung eingelegt. Der Zahnarzt gewinnt den Rechtsstreit. Wäre er unterlegen, hätte die Rechtsschutzversicherung die Gesamtkosten in Höhe von 18.000 € übernommen.
Auch Wehrpflichtige unterliegen dem Disziplinarrecht. Im Falle, dass sie in der Rechtsschutzversicherung der Eltern mitversichert sind, steht ihnen bei Dienstvergehen entsprechender Rechtsschutz zu.
Der Disziplinar- und Standesrechtsschutz gilt erst dann, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Die Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten für das gerichtliche Verfahren, auch die Kosten für das vorausgehende Verwaltungsverfahren werden übernommen.